Das Hexengericht, Bildzyklus aus Hermann Löher: Wehmütige Klage, 1677.
Folter-Prozeß: Urteil und Vollstreckung
Sodenn! Du hast jetzt lange genug im Turm geschmort und bekommst jetzt Dein gerechtes Urteil:
In Übereinstimmung mit Kaiser Karls V. und des Heiligen Römischen Reiches Ordnung wird durch das Hochgericht endlich zu Recht erkannt, daß Du deshalb verurteilt wirst, weil Du dem Teufel zugeschworen hat. Und Du hast allerhand teuflische Zauberwerke zum Verderben von Frucht, Wein, Acker und gegen die Gewächse der Erde begangen. Derohalben wirst Du mit dem Feuer vom Leben zum Tod gestraft werden.
Jammer nicht. So sieht es nun mal Artikel 109 der CC Carolina vor: "Wer den Leuten durch Zauberei Schaden oder Nachteil zugefügt hat, den soll man strafen vom Leben zum Tod und man soll solche Strafe mit dem Feuer tun."
Aber Du hast Glück! Da Du durch Dein umfassendes Geständnis und vor allem durch Benennung Deiner Zauberkumpanen Reue und Bußfertigkeit gezeigt hast, wirst Du begnadigt! Die Gnade besteht darin, daß Du kurz vor der Verbrennung entweder schnell erwürgt oder geköpft wirst. Manchen haben wir auch schon ein Pulversäckchen um den Hals gelegt. Aber das kostet extra!
Wir verbrennen Dich öffentlich, auf dem Marktplatz. Damit alle Bürgerinnen und Bürger sehen, dass wir das Böse besiegt und vernichtet haben. Sieh Dich noch ein letztes Mal um, bevor die Flammen Deine Seele aus dem Körper lösen! Sie sind alle gekommen: Deine Nachbarn, Deine Familie, Deine Freunde. Sie alle sind froh, dass Du jetzt bald vom Satan erlöst sein wirst. Schau in die blutrünstigen Augen der vielen fremden Menschen, die Dich jetzt begaffen! Sie wollen Genugtuung für die frevelhaften Schandtaten, die Du begangen hast. Sie werden sie gleich bekommen...
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