Strafe & Folter
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Johnann Luyken,1700

Folter-Prozeß: Urteil und Vollstreckung

Nun: Leider hast Du Dich falsch entschieden. Hättest Du Deine wiederlichen Untaten nicht widerrufen, dann hätten wir Dich jetzt noch begnadigen können und Du hättest einen sanften Tod haben können. Dein Pech! Jetzt wirst Du bei lebendigem Leib gegrillt.

Höre nun unser gerechtes Urteil: In Übereinstimmung mit Kaiser Karls V. und des Heiligen Römischen Reiches Ordnung wird durch das Hochgericht endlich zu Recht erkannt, daß Du deshalb verurteilt wirst, weil Du dem Teufel zugeschworen hat. Und Du hast allerhand teuflische Zauberwerke zum Verderben von Frucht, Wein, Acker und gegen die Gewächse der Erde begangen. Derohalben wirst Du mit dem Feuer vom Leben zum Tod gestraft werden.

Jammer nicht. So sieht es nun mal Artikel 109 der CC Carolina vor: "Wer den Leuten durch Zauberei Schaden oder Nachteil zugefügt hat, den soll man strafen vom Leben zum Tod und man soll solche Strafe mit dem Feuer tun."

Wir verbrennen Dich öffentlich, auf dem Marktplatz. Damit alle Bürgerinnen und Bürger sehen, dass wir das Böse besiegt und vernichtet haben. Sieh Dich noch ein letztes Mal um, bevor die Flammen Deine Seele aus dem Körper lösen! Sie sind alle gekommen: Deine Nachbarn, Deine Familie, Deine Freunde. Sie alle sind froh, dass Du jetzt bald vom Satan erlöst sein wirst. Schau in die blutrünstigen Augen der vielen fremden Menschen, die Dich jetzt begaffen! Sie wollen Genugtuung für die frevelhaften Schandtaten, die Du begangen hast. Sie werden sie gleich bekommen...