Strafe & Folter
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Bambergische Halsgerichtsordnung, 1507.

Folter-Prozeß: Territio Verbalis

Jetzt wird es langsam ernst für Dich. Ich, der Kommissar habe eine unblutige Hautstelle bei Dir gefunden. Damit ist bewiesen, daß Du im Bund mit dem Teufel stehst. Denn Haut, die nicht blutet, wenn man hineinsticht, das gibt es nicht. Und was nicht natürlich ist, das ist Zauberei. Damit ist nun das "indicium ad torturam" gefunden worden, das Indiz zum Folterverhör. Zum vollen Beweis fehlt jetzt nur noch Dein Geständnis. Dein Meister, der Teufel, wird Dir das schwer machen, deshalb unterstützt Dich das Gericht jetzt gerne dabei mit Hilfe der reinigenden Tortur.

Sei froh, dass heutzutage die Carolina gilt. Deshalbn dürfen wir Dich ja gerade noch einmal foltern und nicht länger als einen Tag. Vorschriftsgemäß machen wir sogar Pausen während der Tortur. Dein Geständnis darf erst einen Tag nach Ende der Folterung abgelegt werden. So wird der Unschuldige geschützt und dem Schuldigen ein Wissen entlockt, das nur der Täter haben kann.

Aber auch so wird es eine höllische Qual für Dich werden! Schau Dich um! Siehst Du den Flaschenzug? Da baumelst Du jetzt gleich daran. Hast Du schon von unseren Daumenschrauben gehört? Sie leisten gute Dienste und warten schon auf Dich. Gestehe endlich! Wir legen Dir jetzt schon mal die Folterinstrumente an. Na, hast Du Angst? Solltest Du auch. Wenn Du jetzt gestehst, dann entgehst Du der Folter und bekommst eine sanfte Hinrichtung.

Wirst Du Deine Zaubertaten nun gestehen und Deine Zauberkumpanen nennen?

Nein, ich bin unschuldig.

Ja, ich bin schuldig. Meine Mutter und meine Schwester sind auch Hexen. Mein Onkel und seine Frau gehören auch dazu. Auch die kleine Nachbarstochter habe ich in die Lehre der Hexerei eingeführt. Ich nenne bereitwillig weitere Namen.