Bambergische Halsgerichtsordnung, 1507.
Folter-Prozeß: Territio Verbalis
Jetzt wird es langsam ernst für Dich. Ich, der Kommissar habe zwar keine unblutige Hautstelle bei Dir gefunden. Aber ich habe da so meine Erfahrungen: Es ist klar, daß der Teufel dies verhindern will und nicht davor zurückschreckt, mir blutige Nadeln unterzuschieben. Aber mit dem Teufel ist nicht zu Spaßen. Die Wahrheit muß herausgefunden werden und die Gerechtigkeit muß ihren Gang nehmen. Ich habe eine Nadel deswegen einfach mit seinem Taschentuch abgewischt. Du weißt ja, die Zauberei ist ein "crimen exceptum". Ein außerordentliches Verbrechen erfordert auch außerordentlichen Mittel. Das verstehst Du doch?
Der bisherige Gang des Untersuchungsverfahrens hat gezeigt, daß an den Zaubervorwürfen Deiner Frau Nachbarin etwas dran sein muß. Wie gesagt, an allem ist ein Körnchen Wahrheit. Und erinnere Dich: Nach Artikel 44 CCC ist alleine schon das Gerücht der Zauberei ein hinreichender Grund für ein Folterverhör. Also beschwere Dich nicht, dass es jetzt soweit ist. Es gibt einfach zu viele Verdachtsmomente.
Damit ist in in Deinem Prozeß jetzt das Indiz zum Folterverhör gegeben, das "indicium ad torturam". Es wird den vollen Beweis Deiner Schuld bringen: Dein Geständnis. Gewiss, Dein Meister, der Teufel, wird es Dir schwer machen. Deshalb hilft Dir jetzt das Gericht mit Hilfe der reinigenden Tortur auf die Sprünge.
Sei froh, dass heutzutage die Carolina gilt. Deshalb dürfen wir Dich ja gerade noch einmal foltern und nicht länger als einen Tag. Vorschriftsgemäß machen wir sogar Pausen während der Tortur. Dein Geständnis darf erst einen Tag nach Ende der Folterung abgelegt werden. So wird der Unschuldige geschützt und dem Schuldigen ein Wissen entlockt, das nur der Täter haben kann.
Aber auch so wird es eine höllische Qual für Dich werden! Schau Dich um! Siehst Du den Flaschenzug? Da baumelst Du jetzt gleich daran.
Hast Du schon von unseren Daumenschrauben gehört? Sie leisten gute Dienste und warten schon auf Dich. Gestehe endlich! Wir legen Dir jetzt schon mal die Folterinstrumente an. Na, hast Du Angst? Solltest Du auch. Wenn Du jetzt gestehst, dann entgehst Du der Folter und bekommst eine sanfte Hinrichtung.
Das Gericht will jetzt von Dir wissen, wann, wie und wo Du Zauberei getrieben hast!
Wirst Du Deine Zaubertaten nun gestehen?
| Nein, ich bin unschuldig. | | Ja, ich bin schuldig. Meine Mutter und meine Schwester sind auch Hexen. Mein Onkel und seine Frau gehören auch dazu. Auch die kleine Nachbarstochter habe ich in die Lehre der Hexerei eingeführt. Ich nenne bereitwillig weitere Namen.
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