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Statuten

Verein zur Förderung einer Kinderkrippe bei São Paulo - Brasilien

 

  1. Der Verein zur Förderung einer Kinderkrippe bei São Paulo - Brasilien (kurz: Verein) mit Sitz In Zürich bezweckt die Bereitstellung der Mittel zu Gründung und Betrieb einer Kinderkrippe in der Umgebung von São Paulo / Brasilien für verwahrloste und hungernde Kinder.
  2. Mitglied ist, wer im Laufe des Rechnungsjahres (1.Oktober - 30.September) einen Beitrag von mindestens Sfr. 30.- bezahlt und nicht ausdrücklich seinen Verzicht auf die Mitgliedschaft erklärt hat.
  3. Die Vereinsorgane sind: Die Vereinsversammlung, der Vorstand und die Rechnungsrevisoren.
  4. Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Vereinsmitglieder ist ausgeschlossen.
  5. Die Vereinsversammlung wählt einen Präsidenten, einen Vorstand von mindestens drei Mitgliedern (Inkl. Präsident) und zwei Rechnungsrevisoren, je auf dreijährige Amtsdauer. Sie genehmigt Budget, Rechnung und Jahresbericht. Sie tritt auf Einladung des Vorstandes zusammen. Diese hat insbesondere zu erfolgen, wenn mindestens zehn Vereinsmitglieder dies schriftlich verlangt haben. Die Aufgaben der Vereinsversammlung können auch durch briefliche Urabstimmung unter den Mitgliedern wahrgenommen werden. Vorbehaltlich Ziffer 7 ist die einfache Mehrheit der Stimmenden massgebend.
  6. Der Vorstand sorgt für ordentliche Rechnungsführung, Verwaltung und Überweisung der Vereinsmittel, für die Information der Vereinsmitglieder und der Öffentlichkeit, sowie für die reibungslose Zusammenarbeit mit der Krippenleitung in São Paulo. Er organisiert periodische Sammlungen und Aktionen zur Sicherstellung des Finanzbedarfs.
  7. Rechnung, Jahresbericht und Budget sind den Vereinsmitgliedern im vierten Quartal des Kalenderjahres zur Genehmigung vorzulegen.
  8. Statutenrevisionen sowie Beschlüsse zur Auflösung des Vereins oder zur Fusionierung mit einer andern Organisation ähnlicher Zweckbestimmung bedürfen der Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen. Ebenso ein Beschluss über die Verwendung eines Restvermögens nach Auflösung des Vereins. In jedem Fall muss dieses in einer dem Vereinszweck möglichst entsprechenden Art verwendet werden.

 

Zürich, 31.März 1985 Der Gründungspräsident

Thomas Brassel

Als weitere Mitglieder des Vorstandes stellen sich zur Verfügung: Frau Catherine Stahel-Aisslinger, zur Mühle, 8433 Welach, und Lukas Peyer, Humrigenflurstr.25, 8704 Herrliberg.

Als Rechnungsrevisoren: Frau Maja Glur-Rechsteiner, Friedhofstr.15, 8702 Zollikon, und Dr.oec.HSG Fredi Wallach, Turnerstr.12, 8006 Zürich