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Statuten
Verein
zur Förderung einer Kinderkrippe bei São Paulo -
Brasilien
- Der Verein zur
Förderung einer Kinderkrippe bei São Paulo -
Brasilien (kurz: Verein) mit Sitz In Zürich
bezweckt die Bereitstellung der Mittel zu
Gründung und Betrieb einer Kinderkrippe in der
Umgebung von São Paulo / Brasilien für
verwahrloste und hungernde Kinder.
- Mitglied ist, wer im
Laufe des Rechnungsjahres (1.Oktober -
30.September) einen Beitrag von mindestens Sfr.
30.- bezahlt und nicht ausdrücklich seinen
Verzicht auf die Mitgliedschaft erklärt hat.
- Die Vereinsorgane
sind: Die Vereinsversammlung, der Vorstand und
die Rechnungsrevisoren.
- Für die
Verbindlichkeiten des Vereins haftet
ausschliesslich das Vereinsvermögen. Eine
persönliche Haftung der Vereinsmitglieder ist
ausgeschlossen.
- Die
Vereinsversammlung wählt einen Präsidenten,
einen Vorstand von mindestens drei Mitgliedern
(Inkl. Präsident) und zwei Rechnungsrevisoren,
je auf dreijährige Amtsdauer. Sie genehmigt
Budget, Rechnung und Jahresbericht. Sie tritt auf
Einladung des Vorstandes zusammen. Diese hat
insbesondere zu erfolgen, wenn mindestens zehn
Vereinsmitglieder dies schriftlich verlangt
haben. Die Aufgaben der Vereinsversammlung
können auch durch briefliche Urabstimmung unter
den Mitgliedern wahrgenommen werden.
Vorbehaltlich Ziffer 7 ist die einfache Mehrheit
der Stimmenden massgebend.
- Der Vorstand sorgt
für ordentliche Rechnungsführung, Verwaltung
und Überweisung der Vereinsmittel, für die
Information der Vereinsmitglieder und der
Öffentlichkeit, sowie für die reibungslose
Zusammenarbeit mit der Krippenleitung in São
Paulo. Er organisiert periodische Sammlungen und
Aktionen zur Sicherstellung des Finanzbedarfs.
- Rechnung,
Jahresbericht und Budget sind den
Vereinsmitgliedern im vierten Quartal des
Kalenderjahres zur Genehmigung vorzulegen.
- Statutenrevisionen
sowie Beschlüsse zur Auflösung des Vereins oder
zur Fusionierung mit einer andern Organisation
ähnlicher Zweckbestimmung bedürfen der
Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen.
Ebenso ein Beschluss über die Verwendung eines
Restvermögens nach Auflösung des Vereins. In
jedem Fall muss dieses in einer dem Vereinszweck
möglichst entsprechenden Art verwendet werden.
Zürich, 31.März 1985 Der
Gründungspräsident
Thomas Brassel
Als weitere Mitglieder des
Vorstandes stellen sich zur Verfügung: Frau Catherine
Stahel-Aisslinger, zur Mühle, 8433 Welach, und Lukas
Peyer, Humrigenflurstr.25, 8704 Herrliberg.
Als Rechnungsrevisoren:
Frau Maja Glur-Rechsteiner, Friedhofstr.15, 8702
Zollikon, und Dr.oec.HSG Fredi Wallach, Turnerstr.12,
8006 Zürich
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