Mumia Abu-Jamal - Eine Analyse
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Fingerabdrücke

Die Prüfung der Fingerabdrücke lieferte keine Ergebnisse. Insgesamt wurden fünf Gegenstände auf Fingerabdrücke untersucht. Diese Gegenstände waren die beiden Revolver sowie eine Bierflache, eine Saftflasche und eine Metalldose aus dem Volkswagen William Cooks. Auf keinem der Gegenstände konnten identifizierbare Abdrücke gefunden werden.[1]
Der Fingerabdruckexperte sagte aus, die von den Waffen genommenen Fingerabdrücke waren so verwischt oder überlagert, daß nicht einmal Teilabdrücke erkennbar waren.[2] Dieses Ergebnis war für den Experten nicht ungewöhnlich, da es nur selten gelingt Fingerabdrücke auf einer Waffe sicherzustellen.
Zwar versuchte Anthony Jackson durch seine Fragen die Überprüfung der Fingerabdrücke als unzureichend darzustellen, konnte sein Vorhaben aber nicht wirkungsvoll durchführen. Sein Ziel war es zu zeigen, daß die Fingerabdrücke nur von Stellen genommen wurden, die aufgrund ihrer Größe und der Beschaffenheit der Oberfläche dazu geeignet waren, einen vollständigen Abdruck zu enthalten. Es gibt aber auch Stellen an den Waffen die lediglich einen Teilabdruck liefern können. Falls ein solcher Teilabdruck von der Waffe Mumia Abu-Jamals stammt und mit dessen Fingerabdrücken nicht übereinstimmt, dann wäre dies ein Beweis gewesen, daß noch eine weitere Person seine Waffe in Händen gehalten haben muß.
Dies war zwar eine entfernte Möglichkeit, aber die Beschaffenheit der Waffe hätte die Erfolgsaussichten eines solchen Vorhabens gering gehalten. Die von den Waffen abgenommenen Abdrücke waren so verwischt oder überlagert, daß nicht einmal einzelne Rillen erkennbar waren, und diese Abdrücke wurden von den gut geeigneten Bereichen der Waffe genommen. Es gibt keinen gewichtigen Grund anzunehmen, daß die weniger gut geeigneten Stellen bessere Ergebnisse geliefert hätten. Insgesamt bleibt nur die Aussage übrig, daß die Fingerabdrücke nicht belegen, wer die beiden Waffen benutzt hat und auch niemanden ausschließen können.


[1] Verhandlungsmitschrift vom 19.6.1982, Seiten 62-67 und vom 23.6.1982, Seite 33
[2] Verhandlungsmitschrift vom 23.6.1982, Seite 40ff


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