Abschnitt 6.2.5

Der polnische Untergrundstaat

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Die meisten politischen Parteien, die bis 1939 in der Opposition oder verboten waren, existierten auch während der deutschen Besatzung, wenn auch im Untergrund. Die Rechtsparteien bildeten unter der Leitung des ZWZ (später der AK) eine Regierung und einen Verwaltungsapparat. Die Zivilregierung und das militärische Oberkommando der AK waren jedoch nur von April 1940 bis Juli 1943 getrennt. Am 15. März 1944 gründeten die Rechtsparteien ein Parlament (RJN), [1] das von den Sowjets aber nicht anerkannt wurde.

Die sozialistischen und kommunistischen Parteien bildeten die WRN-Bewegung [2] und wurden der AL unterstellt. Alle Versuche, ein einheitliches politisches System im polnischen Untergrund aufzubauen, schlugen jedoch fehl. [3] Schließlich entstand ein kommunistisches Parlament (KRN), [4] das von der Sowjetunion als alleinige Legislative in Polen anerkannt wurde. [5]


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1) Rada Jedności Narodowej = Rat der nationalen Einheit (siehe auch Abschnitt 8.2.3) [¶]

2) Wolność, Równość, Niepodległość = Freiheit, Gleichheit, Unabhängigkeit [¶]

3) siehe Abschnitt 6.1.2 [¶]

4) Krajowa Rada Narodowa = nationaler Landesrat [¶]

5) siehe auch Abschnitt 8.2.3 [¶]


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Abschnitt 6.2.4       Übersicht Kapitel 6       Abschnitt 6.3.1


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