Gesellschaftliche Stellung
Der mittelalterlichen Haltung zur Sexualität entsprechend, waren Prostituierte grundsätzlich sündhaft und galten als randständige Personen. Um ehrbare Frauen von Prostituierten unterscheiden zu können, mussten die Dirnen sich einer Kleiderordnung unterwerfen, die ihnen das Tragen bestimmter Schuhe, Bänder oder Schleier vorschrieb. Meistens waren diese Kennzeichnungen in den Schandfarben rot, gelb oder grün. Die Kleidervorschriften jeder Stadt waren allerdings verschieden. So mussten Prostituierte in Wien ein gelbes Tüchlein an der Achsel tragen, in Augsburg einen Schleier mit einem grünen Strich und in Zürich verdeutlichte ein rotes Käppeli ihre niedrige Standeszugehörigkeit. Andererseits genossen die Prostituierten in der mittelalterlichen Gesellschaft durchaus auch Wertschätzung, was auf eine ambivalente Einstellung der Gesellschaft gegenüber der Prostitution schliessen lässt. Als König Ladislaus 1452 in Wien einzog, sandte ihm der Magistrat eine Deputation aus öffentlichen Dirnen entgegen, die, nur mit leichter Gaze bekleidet, die schönsten Körperformen zeigten. Und Kaiser Karl V. wurde bei seinem Einzug in Antwerpen ebenfalls von einer Deputation nackter Mädchen begrüßt. Solche Vorkommnisse erregten in jener Zeit kaum Anstoß.
Bade- und Frauenhäuser
Ihre Dienste verrichteten die Prostituierten in den Badestuben und ab dem 13. Jahrhundert vermehrt in den sogenannten "Frauenhäusern": In allen größeren Städten gab es diese offiziell legitimierte Bordelle, deren Erträge in die städtischen Kassen flossen. Das Frauenhaus stellte den Versuch dar, Prostitution durch Legalisierung zu kontrollieren. In Ulm, in dem 1537 die Frauenhäuser aufgehoben wurden, beantragten 1551 die Zünfte wieder ihre Einführung, "um größeres Unwesen zu verhüten.
Die Idee, dass Prostitution nötig sei, um grössere Übel zu vermeiden, wird schon vom heiligen Augustinus überliefert: "Wenn du die Huren aus der Gesellschaft entfernst, wird die Hurerei sich überall verbreiten... Dirnen in der Stadt gleichen den Abwasserrinnen im Palast. Nimmst du sie heraus, so stinkt das ganze Schloss."
So schwor in Würzburg der Frauenwirt dem Magistrat: "Der Stadt treu und hold zu sein und Frauen zu werben."
Die Eigentumsverhältnisse waren ebenso wie die Formen der Verwaltung der Frauenhäuser sehr unterschiedlich geregelt. Eigentümer konnte die Stadt selbst beziehungsweise der Stadtrat sein. Oft blieben Frauenhäuser in Privatbesitz, wurden jedoch vom Rat verwaltet. Die Frauenhäuser wurden an einen Frauenwirt oder eine Wirtin verpachtet. Der Frauenwirt war der städtischen Obrigkeit für alles, was im Haus geschah, verantwortlich. Zudem hatte er die Prostituierten ordentlich zu ernähren, mit Bett und Wäsche zu versorgen und im Krankheitsfall zu pflegen. Wieviel er für diese Dienste von den Dirnen erhalten durfte, wurde vom Rat vorgeschrieben.
Der Ertrag wurde nicht selten zur Besoldung von Amtsträgern verwendet. Manchmal kamen die Einnahmen auch einem geistlichen Besitzer zugute, was beweist, dass selbst ein Geistlicher, zum Beispiel der Erzbischof von Mainz, lehensrechtliche Ansprüche auf ein Frauenhaus besitzen konnte.
Die Errichtung der Freudenhäuser verhinderte nicht nur "größere Sünden", sondern brachte sowohl der Stadt als auch der Kirche eine Menge Geld ein. Und so besaßen Städte wie Straßburg, das im 15. Jh. eine Einwohnerzahl von 20 000 aufwies, immerhin 30 privilegierte Bordelle.
BDSM im Frauenhaus?
Darüber habe ich nichts gefunden - fast nicht: Georg Denzler berichtet: "Friedrich III. ließ sich 1470 im Nürnberger Frauenhaus mit silbernen Ketten von Huren einfangen, um sich dann mit ein paar Gulden wieder loszukaufen." (in: Georg Denzler, Die verbotene Lust, München 1988, S. 208) NA ALSO!
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Prostituierte in der Badstube (Valerius Maximus, 1470)
In den Badehäusern der Städte traf sich das Bürgertum nicht nur zur Körperhygiene, sondern auch um seine Lust auszuleben.
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