De carceribus (Vom Gefängnis) - Damhouder, Praxis rerum criminalium (1562)
Folter-Prozeß: Strafhaft im Verlies
Wehe Dir! Wehe Dir! Da Du noch immer nicht alles gestanden hast und noch nicht alle Kumpanen aus Deiner Satansbande genannt hast, müssen wir Dich eben noch so lange in den Kerker sperren, bis Du Dich besonnen hast. Wir legen Dich in Ketten oder spannen Dich sogar in den Stock. Das ist nicht bequem, aber es muss nun mal sein. Ab und zu werden wir Dich wieder den verschiedenen Graden des peinlichen Verhörs unterziehen. Aber das ist dann freilich nur eine Fortsetzung der ersten Tortur. Die Bestimmungen der Carolina werden beachtet.
Falls Du nicht später im Turm an den Folgen der unbehandelten Verletzungen stirbst, wirst Du doch irgendwann gestehen. Schau Dich um! Das hälst Du nicht lange aus. Ratten in den Ritzen, der schlammige Boden und das fahle Licht durch das einzige Fensterloch! Damit Du besser in Dich gehen kannst, sperren wir Dich in den Stock oder legen Dich in Ketten. Also gestehe besser sofort.
Und glaube bloß nicht, dass Du Hilfe von Deinen Freunden oder Verwandten bekommen wirst. Sie haben jetzt viel zu viel Angst vor unseren Greifern! Dein Schicksal ist besiegelt.
Das Essen während Deiner Haft musst Du übrigens selbst blechen. Der Platzwirt stellt Dir ein Schnitzel in Rechnung und liefert Dir ein Stückchen Brot, berechnet zwei Liter Wein und liefert einen Krug Wasser. Das Schnitzel und den Wein bekommt das Gericht. Wehe Du meckerst! Denk daran: Auch der Wirt als ehrbarer Bürger ist Schöffe bei Gericht.
Nutze die Zeit im Gefängnis, um in Dich zu gehen: Gestehe Deine Taten! Das wäre besser für Dich und Dein Seelenheil! Du weisst ja: Nur wer auf Erden seine Sünden bereut...
Bereust Du jetzt Deine Untataten und legst ein Geständnis ab? Bedenke: Du kommst hier nicht mehr lebend raus!!!
| Ja, ich habe sie bereut und werde alles gestehen. | | Nein, ich habe nichts zu gestehen.
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