Ackermann
Vollhöfe = älteste Schicht der Bauernhöfe. Es sind spannfähige Höfe, die auch mit dem Gespann beim
Gutherrn dienen müssen. Es gibt für sie regional verschiedene Bezeichnungen, u.a.: Ackermann,
Vollhöfener, Vollmeyer /5,p.354/; Vollhof, Vollhufner /4 p.16/
1489: 1 p. /42/, 1777: Vollspänner /12 p.22/, 1799: colonus, Meyer /4 p.17/, 1930: Bauer
Halbhöfe = sind geteilte Höfe, aber ebenfalls spannfähig und spanndienstpflichtig. Die Nutzungsrechte
entsprechen denen der Vollhöfe.
1489: 1/2 p. Halbhof /42/, 1777: Halbspänner /12 p.22/, 1930: Bauer
Für die Höfe (Voll- od. Halbhöfe) gibt es regional verschiedene Bezeichnungen: Ackermann,
Ackerleute, Höfener, Vollhöfener, Meyer, Vollmeyer /5,p.354/; curia, Hof, Bauhof, Ackerhof, Meierhof
/28 p.504/; Hovener (17. Jhdt./5/); Vollhof, Vollhufner /4 p.16/; Oeconom (19. Jhdt.), Voll-,
Halbspänner
Kötner
Kötner sind später entstandene kleine Höfe (Katen), sind nicht spannfähig und dienen deshalb mit der
Hand /5 p.354/.
2. Schicht von Hofbesitzern im Dorf /28 p.504/, ab ca. 15.Jhdt.
Bezeichnungen: Kötner /5 p.354/; Köter, Kotsaß /28 p.504/; Köthner, Großkötner u. Kleinkötner (19.
Jhdt.), Kothsasse und Kleinköthner /22/, 1489: k. Kötner /42/, 1930: Landwirt
Brinksitzer
Brinksitzer sind i.d.R. Handwerker u. Tagelöhner. Sie sind fast immer landlos. Ihre Kate ist nachträglich
am Brinke (Rande) des Dorfes (oder "vor dem Dorfe") erbaut worden. /5 p.354/
3. Schicht von Hofbesitzern im Dorf, i.a. Handwerker mit etwas Land und Anteil an Gemeinheit /28
p.503/, ab 17.Jhdt.
Bezeichnungen: Brinksitzer, Beibauer/n
Häusling
Der Häusling ist Mieter auf einer Hofstelle /28 p.505/, ab ca. 17.Jhdt.
Der Häusling ist der Nachgeborene, der nicht in den Besitz einer Kote oder eines Hofes gelangen
konnte (keine Zersplitterung der Höfe gemäß Meierrecht!), hat als Wohnbereich ein oder mehrere
Fächer an der großen Diele oder auch das Backhaus des betreffenden Hofes /5 p.13, 4 p.36f./.
1751: colonie = Tagelöhner wohnt zur Miete /12 p.16/
Anbauer
Der Anbauer besitzt eine kleine Hofstelle, die zur Ernährung der Familie oft nicht ausreichte, daher
zumeist Handwerker.
4. Schicht von Hofbesitzern im Dorf /28 p.503/, ab 18.Jhdt.
Abbauer
Der Abbauer erhielt nach Teilung der Gemeinheiten die Erlaubnis, am Dorfrand ein Haus zu bauen.
5. Schicht von Hofbesitzern im Dorf /28 p.503/, ab 19.Jhdt.
Tagelöhner
Colonie (1751) = Tagelöhner /12 p.16/
(HHz Heimatseite)
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