Die Hofgrössen und -bezeichnungen variieren je nach regionalen Besonderheiten.
Klima und Bodengüte bestimmen die Haupt-Wirtschaftsart; diese wiederum die Grösse,
die für das (Über-) Leben und Wirtschaften in der bäuerlichen Lebensgemeinschaft
erforderlich wird.
Auf ertragreichen Böden ist die mittlere Grösse eines Hofes kleiner und es wird verstärkt
Ackerbau betrieben
(Beispiel: intensiver Getreide- oder Rübenanbau in der Magdeburger Börde).
Auf weniger guten Böden findet eine extensive Viehwirtschaft statt
(Beispiel: Alm-Wirtschaft im Gebirge).
Hier also ein Beispiel aus dem Alpen-Bereich:
In Oberösterreich wurden im 18. Jahrhundert die Bauernwirtschaften Meyerhof, Gut, Gütl, Hofstatt, Sölden, Point, Haus, Häusl genannt. Diese Bezeichnungen stammen noch aus der mittelalterlichen bairischen Flurordnung und bezeichnen bestimmte Hof- bzw. Wirtschaftsgrössen.
"Gut" oder "Mayerhof" nannte man die Vollhuben mit einer Fläche von 80 - 120 ha;
"Gütl" eine durch Teilung entstandene Halbe-, Viertel- oder Achtelhube,
deren Fläche aber meist auf 40 - 80 ha aufgerundet worden war;
"Hofstatt", "Sölden" und "Point" waren kleinere Bauerngüter von 25 - 40 ha.
"Haus" bedeutete eine Bauernwirtschaft von 10 - 25 ha,
"Häusl" war mit 5 - ha ein noch wirtschaftsfähiger Betrieb und imstande,
die Familie zu ernähren.
Nicht mehr ausreichend für eine Familie war die
"Keuschen", ein kleines Wohnhaus mit etwas Gartenland und das
"Hollenhaus" oder "Ausgedingehaus" der Auszügler.
Leute, die keine eigenes Haus besassen, sondern in fremden Häusern wohnten,
nannte man
"Inwohner".
Sie ernährten sich sich, ebenso wie die
"Keuschler" und
Dienstleute (die "Knechte" und "Meuscher" (=Mägde))
als Tagelöhner von Lohnarbeit.
Sie bildeten die "Dorfarmut" (Buchinger, nach Capesius 1956).
Da die Grundherrschaft ein "Obereigentumsrecht" an den ihr untertänigen Hof besass, konnten die Höfe nicht ohne Zustimmung in ihrer Grösse verändert, also geteilt werden, und blieben daher Jahrhunderte lang in fast unveränderter Grösse bestehen (Buchinger evtl. nach Schiffmann 1935).
Quelle: Ernst Buchinger 1980: Die "Landler" in Siebenbürgen, insbes. p.356..358.
(HHz Heimatseite)
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