Jihad

 

Jihad (arabisch für: Einsatz des Gläubigen für die Sache Gottes). Der tatkräftige Einsatz des Gläubigen kann sowohl mit der Waffe geführt werden als auch ein gewaltfreies Engagement für die Sache Gottes sein. Der Islam kennt zwei Formen des Jihad: den „größeren" (al-jihad al-akbar) und den „kleineren" (al-jihad al-asghar). Der größere Jihad heißt auch Jihad al-nafs und bezeichnet den inneren, geistigen Kampf des Einzelnen gegen Laster, Leidenschaft und Unwissenheit.

Der „kleinere" Krieg ist der „Heilige Krieg" gegen die Ungläubigen (Nichtmuslime). Er ist von rechtlicher wie dogmatischer Bedeutung, da er vom Koran und dem Hadith, (dem Propheten Mohammed zugeschriebene und aufgezeichnete Aussprüche und Taten, denen der Status einer Offenbarung zukommt), vorgeschrieben wird. Der „Heilige Krieg" ist die einzige Form des Krieges, die in der Hauptrichtung des Islam erlaubt ist.

Islamisches Recht hat von jeher die Welt in das Dar al-Islam (Haus des Islam) und das Dar al-harb (Haus des Krieges, d. h. die nichtislamische Herrschaft) aufgeteilt. Da der Islam die letzte, höchste und universalste der von Gott verliehenen Religionen ist, herrscht die Überzeugung vor, die ganze Welt müsse sich letztlich seinen Regeln und Gesetzen unterwerfen, ja sogar seinem Glauben. Bis dies erreicht sei, sei der Jihad gegen die ungläubigen Nachbarn und Nachbarländer die Pflicht aller erwachsenen männlichen Muslime. Nach dieser traditionellen Ansicht werden Muslime, die im Jihad fallen, automatisch zu Märtyrern und erhalten einen besonderen Platz im Paradies.

Die Gesetzesbücher kennen zwei Arten von nichtislamlischen Feinden, Kafir (Heiden) und Ahl al-kitab (Völker des Buches). Der Begriff „Völker des Buches" bezeichnete zuerst nur die Juden und Christen, später aber auch andere Gruppen, wie beispielsweise die Anhänger des Zoroastrismus. „Völker des Buches" müssen sich zur Beendigung oder Vermeidung des Jihad nur der politischen Autorität des Islam unterwerfen, dürfen aber ihren angestammten Glauben behalten: Im gesellschaftlichen Status, als Dhimmi (ein geschützter Nichtmuslim), stehen sie unter den Muslimen und müssen die vorgeschriebene „Jizya" (Kopfsteuer) zahlen.

Für einen zum Islam übergetretenen Dhimmi oder Heiden gibt es keinen Weg zurück, denn es ist ein todeswürdiges Verbrechen, den Islam zu verlassen, selbst für eine Religion mit einer anerkannten Offenbarung. Es wurden aber Wege gefunden, die strikte Durchsetzung des Gesetzes zu umgehen.

Es gibt auch den defensiven Jihad, zum Schutz der islamischen Länder vor Überfällen der Nichtmuslime, wie beispielsweise während der christlichen Kreuzzüge zur Befreiung des Heiligen Landes im Mittelalter oder der spanischen Reconquista. Einige zeitgenössische muslimische Gelehrte haben den defensiven Aspekt des Jihad vor allen anderen hervorgehoben.

Im Gegensatz zu den Sunniten dürfen einige Muslime wie die imamitischen und Bohora-Ismaili-Schiiten nicht an einem offensiven Jihad teilnehmen, denn für beide Richtungen ist nur ihr Imam legitimiert, einen offensiven Jihad zu führen. Die Teilnahme an einem defensiven Jihad ist ihnen jedoch erlaubt.

 


 

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