Fatwa

 

Fatwa, wohl überlegte Rechtsauskunft eines Muftis auf die Anfrage eines Laien zur Scharia, dem islamischen Recht (die weltliche Gerichtsbarkeit würde dieses Recht als gleichzeitig ziviles und religiöses Recht definieren). In der Fachsprache heißt der Laie und Fragesteller Mustafti (und seine Anfrage Istifta), während die Erteilung der Fatwa Ifta oder Futya genannt wird. Damit seine Auskunft rechtsverbindlich ist, muss der Mufti ein anerkannter Mujtahid sein, ein Rechtsgelehrter, der befähigt ist, eine vernünftige und logisch herleitbare Lösung einer bis dahin unbekannten Rechtsfrage zu unternehmen. Für die Sunniten ist die Auskunft eines Muftis nicht rechtlich bindend, es sei denn, die Rechtsgelehrten finden eine gemeinsame Lösung. Der Fragesteller hat daher das Recht bei anderen Muftis Auskünfte zur gleichen Rechtsfrage einzuholen. Bis in jüngste Zeit galt dies auch für die (imamitischen) Schiiten. Doch seit im 19. Jahrhundert die schiitische Richterschaft eine hierarchisch gegliederte Geistlichkeit wurde, sind Fatwas der Rechtsgelehrten für jedermann, der in dieser Hierarchie weiter unten steht, rechtsverbindlich, also für die Laien und auch die Mullahs (weniger angesehene Rechtsgelehrte).

 


 

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