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Scharia |
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Scharia,
auch Sharia, arabischer Begriff im Kontext von monotheistischen Religionen und
religiösem Recht, der sich ganz allgemein auf alle monotheistischen Religionen und ihre
Erscheinungen bezieht. Im Islam
umfasst die Scharia die das Leben eines Gläubigen bestimmenden Gesetze und Regelungen. In
der Bedeutung von islamischem Recht ist Scharia auch in den europäischen Sprachgebrauch
eingegangen.
Da der Koran von den
Gläubigen fordert, in allen Bereichen des Alltags dem Wort Gottes zu folgen, kennt der
Islam keine Trennung zwischen religiösem und weltlichem Recht: die Scharia umfasst die
Glaubenspraxis ebenso wie das Familien-, Erbschafts-, Wirtschafts-, Verwaltungs-, Straf-
oder Prozessrecht. Als Grundlage des islamischen Rechts dienen in erster Linie der Koran
und das Vorbild (Sunna), wie es in den Hadithen überliefert ist. Nach dem Tod des Mohammed übernahmen es seine engen Vertrauten, in Streitfragen über das
rechtmäßige Verhalten der Gemeinde zu entscheiden. Die Urteile wurden nach dem
Konsensprinzip (ijma) gefällt, woraus sich später die gegenseitige Tolerierung
der verschiedenen Rechtsschulen ableitete. Methodisch griff man auf die Rechtsanalogie (qiyas,
ijtihad) zurück, wobei auch Brauch und Gewohnheitsrecht als Grundlage anerkannt
wurden. Daraus entwickelten sich im Lauf der Zeit ein kanonisiertes Recht mit eigenen
Institutionen und die islamische Rechtswissenschaft (fiqh); die Aufgabe,
Rechtsgutachten (fatwas) zu
erstellen, fiel eigens ausgebildeten Gelehrten (den Muftis oder Mujtahid) zu.
Unter den Abbasiden
bildeten sich ab 750 verschiedene Rechtsschulen (madhab) heraus, von denen sich
vier sunnitische die Hanafi-, Maliki-, Shafii- und die
Hanbali-Schule durchsetzten; als bedeutendste schiitische entwickelte sich die Jafari- bzw. imamitische
Rechtsschule. Ash-Shafii (767-820) gilt als der eigentliche Schöpfer des
islamischen Rechts. Zwar wurde die Scharia, abgesehen von religiösen Belangen, in den neu
gegründeten Nationalstaaten durch ein modernes Zivil- und Strafrecht ersetzt; den
radikalsten Bruch vollzog dabei die Türkei. Dennoch wirkt es vor allem im Personenstandsrecht vieler Länder
bis heute nach. In Saudi-Arabien und Iran sowie seit der Machtübernahme durch die Taliban
auch in Afghanistan ist die Scharia Grundlage auch der säkularen Rechtsprechung.
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