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Jahreswechsel
2000/2001:
Drohungen und
rechte Gewalt
in der
Oberpfalz
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Johannes Simon · Ohmstraße 6 · 92421 Schwandorf
An die für die Vorbereitung
der Bürgerversammlung am 29.01.1999
zuständige Stelle bei der
Stadt Schwandorf
(Rathaus, Zi. 24)
92421 Schwandorf
per Fax 09431-3597
(insgesamt 2 Seiten)
26.01.1999
EILT! Mit der Bitte um Weiterleitung an Zi. 24 bis 16.00 Uhr
Schriftliche Vorankündigung meiner Fragen bei der Bürgerversammlung am 29.01.1999 im
Piusheim
Sehr geehrte Damen und Herrn!
Gerne nehme ich die Gelegenheit wahr, in der Bürgerversammlung am 29.01.1999 im
Piusheim Fragen zu stellen. Hiermit möchte ich Sie bereits vorab über die Fragen in
Kenntnis setzen, die ich zu stellen beabsichtige:
1. An den Oberbürgermeister, im Falle seiner Abwesenheit an seinen Stellvertreter:
Von wievielen Straftaten mit rechtsextremistischem Hintergrund, die im Stadtgebiet seit
dem 01.01.1988 verübt wurden, hat die Stadt Kenntnis, und wieviele Personen haben diese
Straftaten verübt?
Von welchen rechtsextremistischen Gruppierungen ist der Stadt bekannt, daß Mitglieder
dieser Gruppierungen seit dem 01.01.1988 im Stadtgebiet politisch aktiv waren oder
Straftaten mit rechtsextremistischem Hintergrund begangen haben?
Der Brandanschlag eines aktiven Neonazis, bei dem am 17.12.1988 im Habermeierhaus vier
Menschen starben, wurde von führenden Vertretern der Stadt als ein Gewaltverbrechen wie
jedes andere auch eingestuft. Ich frage Sie, unter welchen Umständen ist ein
Gewaltverbrechen nach Ihrer Auffassung als rassistisch motiviert einzustufen:
i) Kann es nach Ihrer Auffassung überhaupt rassistisch motivierte Gewaltverbrechen geben
(*), und wenn ja, welche Merkmale müssen Gewaltverbrechen erfüllen, um als
"rassistisch motiviert" zu gelten?
ii) (Nachfrage, nur falls (*) bejaht:) Welche dieser Merkmale erachten Sie beim
Brandanschlag vom 17.12.1988 als erfüllt?
iii) (Nachfrage, nur falls (*) bejaht:) Handelt es sich bei dem Brandanschlag vom
17.12.1988 demnach um ein rassistisch motiviertes Gewaltverbrechen?
iv) Wurden nach ihrer Auffassung im nationalsozialistischen Deutschland rassistisch
motivierte Gewaltverbrechen verübt?
i) Ist die Stadt der Auffassung, daß an die Verbrechen von Nationalsozialisten erinnert
werden soll, um die Wiederholung dieser Verbrechen zu verhindern? Wenn nein, ist die Stadt
für die Schließung von Gedenkstätten, die an den Nationalsozialismus erinnern, oder
für die Entfernung von Gedenksteinen, die an die Todesmärsche von KZ-Häftlingen
erinnern?
ii) Ist die Stadt der Auffassung, daß an die Verbrechen von Befürwortern des
Nationalsozialismus in der heutigen Zeit, d.h. von Neonazis, erinnert werden soll, um die
Wiederholung dieser Verbrechen zu verhindern? Wenn ja, in welcher Form gedenkt die Stadt,
an diese Verbrechen zu erinnern?
iii) Ist die Stadt der Auffassung, daß an die Verbrechen von Ausländerfeinden, die
beispielsweise in Mölln und Solingen mehrere Todesopfer forderten, erinnert werden soll?
Wenn nein, ist die Stadt für die Schließung bzw. Entfernung der dortigen
Gedenkeinrichtungen?
Ist die Stadt der Auffassung, daß die Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts
eine Gefahr für unsere Demokratie darstellen kann? Wenn ja, welche Einrichtungen oder
Aktivitäten der Stadt dienen dazu, die Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts
zu verhindern?
Welche Einrichtungen im Stadtgebiet dienen dem Gedenken an Vorkommnisse oder
(historische) Entwicklungen in der Zeit des Nationalsozialismus, und trägt die jeweilige
Einrichtung dazu bei, die Wiederholung der jeweiligen Vorkommnisse oder Entwicklungen zu
verhindern?
2. An den Oberbürgermeister, im Falle seiner Abwesenheit an seinen Stellvertreter,
sowie an die Stadtratsmitglieder:
An Straßenrändern werden für die Opfer von Autounfällen Gedenktafeln
("Marterln") aufgestellt. Trifft es zu, daß die Stadt diese Gedenktafeln in
aller Regel toleriert? Wenn ja, macht sich die Stadt dann nicht der politisch motivierten
Willkür verdächtig, wenn sie mit allen Mitteln für die Entfernung eines Mahnmals für
die Opfer des Brandanschlags vom 17.12.1988 sorgt?
Würde die Stadt das fertige Mahnmal für die Opfer des Brandanschlags
vom 17.12.1988 fest und dauerhaft auf dem Grünstreifen vor dem Habermeierhaus aufstellen,
wenn es ihr geschenkt würde? Wenn nein, warum nicht?
Im Falle unklarer Antworten bin ich gerne bereit, meine Fragen zu präzisieren. Falls
Ihnen die (sachliche) Klärung einzelner Fragen bis zur Bürgerversammlung nicht möglich
sein sollte, bitte ich um Mitteilung und die Angabe von Gründen in der Bürgerversammlung
sowie um nachträgliche schriftliche Beantwortung.
Falls Sie Nachfragen haben, können Sie mich tagsüber unter der Nummer 0941-57217 per
Fax erreichen.
Mit freundlichen Grüßen,
(Johannes Simon)
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