Gegen das Vergessen

Bündnis gegen Rechts

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Jahreswechsel
2000/2001:
Drohungen und
rechte Gewalt
in der
Oberpfalz

Johannes Simon · Ohmstraße 6 · 92421 Schwandorf

An die für die Vorbereitung
der Bürgerversammlung am 29.01.1999
zuständige Stelle bei der
Stadt Schwandorf
(Rathaus, Zi. 24)
92421 Schwandorf

per Fax 09431-3597
(insgesamt 2 Seiten)

26.01.1999

EILT! Mit der Bitte um Weiterleitung an Zi. 24 bis 16.00 Uhr

Schriftliche Vorankündigung meiner Fragen bei der Bürgerversammlung am 29.01.1999 im Piusheim

 

Sehr geehrte Damen und Herrn!

Gerne nehme ich die Gelegenheit wahr, in der Bürgerversammlung am 29.01.1999 im Piusheim Fragen zu stellen. Hiermit möchte ich Sie bereits vorab über die Fragen in Kenntnis setzen, die ich zu stellen beabsichtige:

1. An den Oberbürgermeister, im Falle seiner Abwesenheit an seinen Stellvertreter:

    1. Von wievielen Straftaten mit rechtsextremistischem Hintergrund, die im Stadtgebiet seit dem 01.01.1988 verübt wurden, hat die Stadt Kenntnis, und wieviele Personen haben diese Straftaten verübt?
    2. Von welchen rechtsextremistischen Gruppierungen ist der Stadt bekannt, daß Mitglieder dieser Gruppierungen seit dem 01.01.1988 im Stadtgebiet politisch aktiv waren oder Straftaten mit rechtsextremistischem Hintergrund begangen haben?
    3. Der Brandanschlag eines aktiven Neonazis, bei dem am 17.12.1988 im Habermeierhaus vier Menschen starben, wurde von führenden Vertretern der Stadt als ein Gewaltverbrechen wie jedes andere auch eingestuft. Ich frage Sie, unter welchen Umständen ist ein Gewaltverbrechen nach Ihrer Auffassung als rassistisch motiviert einzustufen:
      i) Kann es nach Ihrer Auffassung überhaupt rassistisch motivierte Gewaltverbrechen geben (*), und wenn ja, welche Merkmale müssen Gewaltverbrechen erfüllen, um als "rassistisch motiviert" zu gelten?
      ii) (Nachfrage, nur falls (*) bejaht:) Welche dieser Merkmale erachten Sie beim Brandanschlag vom 17.12.1988 als erfüllt?
      iii) (Nachfrage, nur falls (*) bejaht:) Handelt es sich bei dem Brandanschlag vom 17.12.1988 demnach um ein rassistisch motiviertes Gewaltverbrechen?
      iv) Wurden nach ihrer Auffassung im nationalsozialistischen Deutschland rassistisch motivierte Gewaltverbrechen verübt?
    4. i) Ist die Stadt der Auffassung, daß an die Verbrechen von Nationalsozialisten erinnert werden soll, um die Wiederholung dieser Verbrechen zu verhindern? Wenn nein, ist die Stadt für die Schließung von Gedenkstätten, die an den Nationalsozialismus erinnern, oder für die Entfernung von Gedenksteinen, die an die Todesmärsche von KZ-Häftlingen erinnern?
      ii) Ist die Stadt der Auffassung, daß an die Verbrechen von Befürwortern des Nationalsozialismus in der heutigen Zeit, d.h. von Neonazis, erinnert werden soll, um die Wiederholung dieser Verbrechen zu verhindern? Wenn ja, in welcher Form gedenkt die Stadt, an diese Verbrechen zu erinnern?
      iii) Ist die Stadt der Auffassung, daß an die Verbrechen von Ausländerfeinden, die beispielsweise in Mölln und Solingen mehrere Todesopfer forderten, erinnert werden soll? Wenn nein, ist die Stadt für die Schließung bzw. Entfernung der dortigen Gedenkeinrichtungen?
    5. Ist die Stadt der Auffassung, daß die Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts eine Gefahr für unsere Demokratie darstellen kann? Wenn ja, welche Einrichtungen oder Aktivitäten der Stadt dienen dazu, die Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts zu verhindern?
    6. Welche Einrichtungen im Stadtgebiet dienen dem Gedenken an Vorkommnisse oder (historische) Entwicklungen in der Zeit des Nationalsozialismus, und trägt die jeweilige Einrichtung dazu bei, die Wiederholung der jeweiligen Vorkommnisse oder Entwicklungen zu verhindern?

2. An den Oberbürgermeister, im Falle seiner Abwesenheit an seinen Stellvertreter, sowie an die Stadtratsmitglieder:

    1. An Straßenrändern werden für die Opfer von Autounfällen Gedenktafeln ("Marterln") aufgestellt. Trifft es zu, daß die Stadt diese Gedenktafeln in aller Regel toleriert? Wenn ja, macht sich die Stadt dann nicht der politisch motivierten Willkür verdächtig, wenn sie mit allen Mitteln für die Entfernung eines Mahnmals für die Opfer des Brandanschlags vom 17.12.1988 sorgt?
    2. Würde die Stadt das fertige Mahnmal für die Opfer des Brandanschlags vom 17.12.1988 fest und dauerhaft auf dem Grünstreifen vor dem Habermeierhaus aufstellen, wenn es ihr geschenkt würde? Wenn nein, warum nicht?

Im Falle unklarer Antworten bin ich gerne bereit, meine Fragen zu präzisieren. Falls Ihnen die (sachliche) Klärung einzelner Fragen bis zur Bürgerversammlung nicht möglich sein sollte, bitte ich um Mitteilung und die Angabe von Gründen in der Bürgerversammlung sowie um nachträgliche schriftliche Beantwortung.

Falls Sie Nachfragen haben, können Sie mich tagsüber unter der Nummer 0941-57217 per Fax erreichen.

Mit freundlichen Grüßen,

(Johannes Simon)