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Spätere Verluste Med. indizierter Schwangerschaftsabbruch |
Wie schon bei der
Fragebogenauswertung erwähnt, gab es unter den mir zugesandten Fragebögen neun,
die nicht innerhalb der Auswertung betrachtet werden konnten. Hier
handelte es sich entweder um Eileiterschwangerschaften,
Fehlgeburten nach der 16. Schwangerschaftswoche oder um eine eingeleitete
Geburt aus medizinischen Gründen. Auch an dieser
Stelle kann ich keine Auswertung dieser
Sonderfälle vornehmen, da zum einen die Zahl der mir zugesandten Fälle zu
gering ist und es sich zum anderen um weitergreifende Themen handelt. Trotzdem
möchte ich an dieser Stelle erwähnen, wie es Frauen in anderen Situationen
ergangen ist, um auf die Problematik hinzuweisen und zur Weiterarbeit in dieser
Richtung anzuregen! Eileiterschwangerschaften Vier Frauen haben
von dem Verlust ihres Kindes aufgrund einer Eileiterschwangerschaft berichtet.
Bei zweien war die Diagnose von vornherein gestellt worden und sie wurden
umgehend zur Operation ins Krankenhaus überwiesen. Es galt, keine Zeit zu
verlieren, da nach den Aussagen der Ärzte akute Lebensgefahr bestand. Die beiden
anderen Frauen dagegen waren ahnungslos. Es war nur eine nicht intakte
Schwangerschaft festgestellt worden, die in einem Fall durch eine Operation
beendet werden sollte und im anderen durch eine abgewartete kleine Geburt. Die
Eileiterschwangerschaft war übersehen worden, was dazu führte, dass jeweils
eine Notoperation durchgeführt werden musste. Dies war für beide Frauen ein
traumatisches und lebensgefährliches Erlebnis. Bei Kirsten war in der achten
Schwangerschaftswoche kein Herzschlag des Embryos zu sehen gewesen, und sie
wurde von ihrer Ärztin nach Hause geschickt, um auf eine kleine Geburt zu
warten. Circa eine Woche nach der Diagnose hat sie ihr Kind dann auch verloren.
Bei der Nachuntersuchung waren keine Reste in der Gebärmutter zu sehen, der
Eileiter sah unauffällig aus und der HCG-Wert war niedrig, so dass niemand
Grund zur Sorge sah. Doch Kirsten
beschreibt ihren Zustand nach der Operation so: „Ich hatte keine Schmerzen,
fühlte mich allerdings irgendwie schwach, als wenn mir irgendetwas die
Lebenskraft raubt, habe immer gesagt, ich habe das Gefühl, ich sterbe so vor
mich hin. Nach einem Monat war ich nervlich vom Abwarten so am Ende, dass ich
eine durch Beziehung vermittelte Oberärztin am Krankenhaus gefunden habe, die
bereit war, bei mir trotz angeblich fehlender medizinischer Indikation eine
Bauchspiegelung durchzuführen. Bin an einem Abend im Krankenhaus aufgenommen
worden, in der Nacht bekam ich plötzlich unglaubliche Schmerzen (wie Blähungen),
der Eileiter war geplatzt...” Sie wurde notoperiert., dies war vier Wochen nach
der kleinen Geburt. Obwohl Kirsten meint, dass für sie die kleine
Geburt der richtige Weg war, sich von ihren Kind zu verabschieden, sagt sie
natürlich, dass in ihrem Fall eine direkte Bauchspiegelung weniger Probleme
bereitet hätte: „Man hätte direkt die Eileiterschwangerschaft bemerkt, aus der
Not-Operation wäre eine geplante Operation geworden. Besonders diese nicht
bewusste Lebensgefahr war im Nachhinein beinahe das Schlimmste, das ich zu
verarbeiten hatte, die vier Wochen nach der kleinen Geburt waren einfach nur
schrecklich – für mich und meinen Mann. Ich hatte dadurch eine panische Angst,
wieder schwanger zu werden, wir konnten uns über die neue Schwangerschaft nicht
richtig freuen, weil besonders mein Mann einfach nur Angst hatte, dass die
Ärzte die Gefahr für mich wieder vollkommen übersehen. Ich habe ebenfalls
zurzeit immer wieder Todesangst wegen meiner Schwangerschaft – das müsste alles
nicht sein. Trotzdem würde ich jetzt immer wieder eine kleine Geburt vorziehen
– allerdings kenne ich mich ja nun auch aus.“ Johanna war ausgeschabt worden, obwohl in der Gebärmutter kein Embryo, sondern „nur
ein paar Schatten“ zu sehen gewesen waren, doch der Schwangerschaftstest war
positiv gewesen. Elf Tage nach der
Ausschabung wurde sie dann mit Blaulicht ins Krankenhaus gefahren. Diagnose
Eileiterschangerschaft, der Eileiter war inzwischen gerissen. Aus diesen vier
Beispielen kann man erkennen, dass 1. es anscheinend
nicht immer einfach ist, eine Eileiterschwangerschaft zu diagnostizieren; 2. anscheinend
eine Operation dabei unumgänglich ist, den Frauen also leider keine Wahl und
Zeit gegeben werden kann; 3. dass gerade
deshalb hier besonderer Aufklärungsbedarf besteht. Johanna sagt heute dazu: „Natürlich war ich oder bin ich sehr wütend über das
Fehlverhalten der Ärzte bei der Eilleiterschwangerschaft und auch etwas hilflos
dieses Erlebnis aufzuarbeiten. Denn über Eileiterschwangerschaften gibt es kaum
etwas nachzulesen. Und auch in diesem Fragebogen wird sie nicht erwähnt. Aber
für betroffenen Frauen ist sie genauso ein Trauma wie eine Fehlgeburt. Und
lebensgefährlich obendrein.“ Spätere Verluste Bei vier der
befragten Frauen ist das Baby nach der 16.Schwangerschaftswoche (21. bis 26.
Woche) gestorben. Zwei davon haben ihr Kind durch eine spontate kleine Geburt
verloren, eine brauchte anschließend noch eine Ausschabung, da sich die
Plazenta nicht von alleine löste. Eine Mutter hat ihr Kind durch eine
eingeleitete kleine Geburt in der 26.Schwangerschaftswoche gehen lassen und
eine weitere wurde noch in der 24. Woche ausgeschabt. Dies ist sicherlich eine
sehr grenzwertige Schwangerschaftswoche für eine Kürettage, da in der Literatur
eine Ausschabung maximal bis zur 16.Schwangerschaftswoche als problemlos
diskutiert wird. Danach muss der Gebärmutterhals sehr weit gedehnt werden, da
das Kind schon recht groß ist. Medizinisch indizierter Schwangerschaftsabbruch Monika hat ihr Kind in der 14.Schwangerschaftswoche durch eine eingeleitete
kleine Geburt gehen lassen, da es nicht lebensfähig gewesen wäre. Ihr wiederum
wurde nicht die Möglichkeit einer Ausschabung gegeben, obwohl die
Schwangerschaft noch nicht sehr weit fortgeschritten war. Die beiden
zuletzt genannten Fälle (Ausschabung in der 24. Woche und kleine Geburt in der
14. Woche) zeigen, dass die Entscheidung der Ärzte, ob eine Kürettage zu einer
bestimmten Schwangerschaftswoche noch möglich ist, nicht immer eindeutig ist.
Hier gilt es also auch, weitere Aufklärungsarbeit zu leisten! |