INITIAL - streitschrift für autonome und kommunistische politik / online
Ausgabe 01
I N H A L T

  FÜR DEN KOMMUNISMUS! Solidarität FREIHEIT FÜR ALLE POLITISCHEN GEFANGENEN!
 
Solidarität
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Benjamín
ist frei
                                
Freiheit für die Genos-
sInnen in Paris


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Benjamín Ramos Vega ist frei!


Von Rosaria Méndez

Ende Juni dieses Jahres wurde Benjamín Ramos Vega, politischer Gefangener aus Katalonien, aus dem Knast Cuatro Camins in der Nähe von Barcelona, in dem er das letzte Jahr inhaftiert war, entlassen. Grund hierfür war jedoch nicht, dass er drei Viertel seiner Haftstrafe abgesessen hatte (nach Artikel 90/91 des spanischen Strafgesetzbuches ist vorgeschrieben, Gefangene nach drei Viertel der Zeit ihrer Haft zu entlassen), sondern sein mehr als schlechter und Besorgnis erregender Gesundheitszustand. Artikel 92 des spanischen Gesetzbuches schreibt vor, dass schwer erkrankte Gefangene aus der Haft entlassen werden müssen.
Benjamín ist 1994 aus Barcelona geflüchtet, nachdem ein Verhafteter, der während einer großen Verhaftungswelle gegen mutmaßliche Eta-MitgliederInnen und -UnterstützerInnen unter schwerer Folter während der so genannten Incomunicado-Haft (Haft unter Bedingungen der totalen Kontaktsperre) eine Wohnung nannte, dessen Mietvertrag Benjamín unterschrieben hatte. In dieser Wohnung wurden Waffen gefunden. Der Gefangene widerrief später seine unter Folter gemachte Aussage. Trotz massiver und jahrelanger Kritik von Menschenrechtsorganisationen ist Folter während der fünf Tage Incomunicado-Haft unter Berufung auf die Anti-Terror-Gesetze übliche Praxis in Spanien. Während dieser fünf Tage sind die Gefangenen der Willkür, Misshandlung und Folter durch die Guardia Civil und die Polizei ausgesetzt. Sie haben keine Kontaktmöglichkeit nach außen, und meist ist auch nicht bekannt, wo sie festgehalten werden.
Im Januar 1995 wurde Benjamín nach einigen Monaten in der Illegalität in einer gemeinsamen Aktion von deutscher und spanischer Polizei verhaftet und saß dann 16 Monate unter Isolationshaftbedingungen in Berlin-Moabit in Auslieferungshaft. Ihm wurde die Unterstützung des Kommandos Barcelona vorgeworfen. Der einzige Beweis gegen ihn war die unter Folter, später widerrufene, gemachte Aussage.
Während der Zeit, in der Benjamín in Berlin inhaftiert war, gab es eine breite Unterstützungskampagne, die vor allem die massiven Menschenrechtsverletzungen des postfranqistischen Spanien thematisierte. Der Kampf gegen seine Auslieferung ging bis vor das Bundesverfassungsgericht.
Nachdem Benjamín im Juni 1996 in einer Blitzaktion von BGS und spanischer Polizei, von der nicht mal seine Anwältin Kenntnis besaß, nach Spanien ausgeliefert wurde, obwohl sein beantragtes politisches Asylverfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen war, wurde er in Alcalá Meco in der Nähe von Madrid inhaftiert. Im Herbst 1997 kam es dann zum Prozess, der von einer Delegation aus deutschen TeilnehmerInnen verfolgtwurde,in dem Benjamín zu elf Jahren und vier Monaten Haft verurteiltwurde,unter anderem wegen angeblicher Fälschung von Autokennzeichen,wobeiauch das nicht tatsächlich bewiesen werden konnte. Nach mehrerenJahrenHaft in verschiedenen spanischen Knästen wurde er im Dezember1999 indie Nähe seiner Heimat nach Katalonien verlegt. Als Mitglieddes Kollektivsder baskischen Gefangenen hat er bei zahlreichen Protestenund Widerstandsaktionengegen die unmenschlichen Haftbedingungen gekämpft.
Der Gesundheitszustand von Benjamín hat sich während seiner gesamten Haftzeit sehr verschlechtert, was auf die Haftbedingungen, schlechte hygienische Verhältnisse und schlechte beziehungsweise unzureichende Nahrungsversorgung zurückzuführen ist. Zusätzlich war es den Freunden und Angehörigen nicht möglich, Nahrung von außen in den Knast in Katalonien zu bringen. Bei einer Untersuchung im April dieses Jahres wurde festgestellt, dass sein Immunsystem so sehr geschwächt ist, das der kleinste Infekt sein Leben bedroht.
Diese Analyseergebnisse veranlassten die Anstaltsleitung, Benjamín in den dritten Grad zu verlegen, was den Freigängerstatus und die Entlassung aus der Haft auf Bewährung bedeutet hätte. Der zuständigeStaatsanwaltlehnte dies jedoch mit der Begründung ab, dass BenjamínsKrankheitnicht erwiesen sei, obwohl der Knastarzt seinen schlechten Zustandbestätigte.Dies ist ganz klar eine politischen Entscheidung gegen Benjamín,derweiter an seiner politischen Identität festhält.
Nun ist Benjamín doch entlassen worden, jedoch ist ihm nicht der Freigängerstatus zugesprochen worden, sondern seine Haft wurde ausgesetzt. Dies bedeutet,dass,sobald sich sein Gesundheitszustand gebessert hat, Benjamín wiederinhaftiert wird, um den Rest seiner Strafe abzusitzen. Also eine Freiheitauf Zeit, mit der sich der spanische Staat der Verantwortung für Benjamínsschlechten Gesundheitszustand entledigt und ihn trotzdem unter Kontrollebehält,da er sich unter anderem auch regelmäßig bei der Polizeimeldenund von einem Amtsarzt untersuchen lassen muss.



 


Wer den Gefan-
genen helfen möchte, kann dies gerne tun. Für Briefeund/oder Besuche veröf-
fentlichen wir hier ihre Adressen:


José Antonio Peña Quesada,
N° 297707V-D1-G2 30
Maison d’Arrêt Fleury-Mérogis
9, Avenue des Peupliers
91705 Fleury-Mérogis

José Louis Elipe López,
N° 297698
Maison d’Arrêt Fleury-Mérogis
9, Avenue des Peupliers
91705 Fleury-Mérogis

Rosario Llobregat Moreno,
N° 35348X
Maison d’Arrêt Fleury-Mérogis
9, Avenue des Peupliers
91705 Fleury-Mérogis

Isabel Llaquet Baldellou,
N° 35347W
Maison d’Arrêt Fleury-Mérogis
9, Avenue des Peupliers
91705 Fleury-Mérogis

Manuel Pérez Martínez,
N° 893329-2 / 092
Maison d’Arrêt Frèsnes
3, Allée des Thuyas
94261 Frèsnes Cedex

Victoria Gómez Méndez,

N° 893391C (femmes)
Maison d’Arrêt Frèsnes
3, Allée des Thuyas
94261 Frèsnes Cedex

Fernando Silva Sande,
N° 274269A / 231
Maison d’Arrêt
Paris La Santé

42, Rue La Santé
75014 Paris Cedex 14



Die spanische Gefan-
genenhilfsorganisation der Verwandten und Freunde der politischen Gefangenen AFAPP ist unter folgenden Adressen zu erreichen:


AFAPP
a.c. 15220
28080 Madrid – Spanien

AFAPP
MBE int. 141
Via dei Mille, 38/40
00185 Roma – Italien


Colectivo por el Socorro Rojo
Célia BP 6
75462 Paris CDX 10 – France


           


Freiheit für die sieben
GenossInnen in Paris


    
Am 9. November 2000 wurden in Frankreich bei einer Blitzaktion sieben GenossInnen der PCE(r) verhaftet. Allen wird die Mitgliedschaft in der Grapo vorgeworfen. Unter den Festgenommenen befindet sich auch der Generalsekretär derPCE(r), Manuel Pérez Martínez, sowie Isabel Llaquet Baldellou,Rosario Llobregat Moreno, José Antonio Peña Quesada, JoséLouis Elipe López, Victoria Gómez Méndez und FernandoSilva Sande.
Die PCE(r) ist momentan in Frankreich nicht verboten, die Grapo hingegenschon (zu den neuen Regelungen siehe Seite 14). Es besteht aber ein Auslieferungsersuchen gegen die Genossin Victoria Gómez, da angeblich Sprengstoff in ihrer Wohnung gefunden wurde, sowie gegen den Genossen Fernando Silva, der ausGranada geflohen ist. Gegen die fünf weiteren Gefangenen liegt in Spaniennichts vor. José Louis Elipe wurde bereits früher schon in Spanienauf Grund des Vorwurfs der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung festgenommen, musste aber nach einem Jahr aus Mangel an Beweisen wieder freigelassen werden.
In Frankreich wird nun allen sieben vom in dieser Hinsicht bekannt berüchtigten  Richter Bruguière die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen. Weiterhin will besagter Richter beweisen, dass die PCE(r) und die Grapo zwei Teile einer einzelnen Organisation sind. Die Gefangenen bestreiten dies vehement und verwiesen mehrmals auf die unterschiedlichen Statute sowie die politischen Differenzen zwischen den zwei Organisationen.
Seit dem 3. November sitzen alle sieben GenossInnen in Isolationshaft unter den unmenschlichsten Bedingungen. Für diese Form der Haftbedingungen wird in Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International der Begriff Weiße Folter verwendet. Sie sind ständig psychischer und physischer Repression durch das Wachpersonal und die Ermittlungsbehörden ausgesetzt. Alle stehen 24 Stunden unter spezieller Beobachtung. Spätestens alle zwei Stunden, tagsüber wie auch nachts, starren die Schließerdurch den Spion der Zellenür. Sollten die Gefangenen sich nicht bewegen,weil sie vielleicht endlich Schlaf gefunden haben, wird so lange an die Zellentür gedonnert, bis sie aufwachen und sich bewegen. Nachts machen sie das Licht an und tauschen nicht funktionierende Glühbirnen zu jeder Tages- und Nachtzeit aus. Auf Grund des enormen Schlafentzugs befinden sich die Gefangenen am Ende ihrer körperlichen Kräfte. Oft betreten die Schließer grundlos die Zellen der Gefangenen und verlassen sie dann wieder wortlos. "Dies alles geschieht, um Selbstmorde zu verhindern", wird diese Art vonFolter gerechtfertigt.
Wenn die Gefangenen die Zelle verlassen oder betreten, sind sie gezwungen, sich einer demütigenden Körperkontrolle zu unterziehen. Kehrensie von einem Anwaltsbesuch zurück, wird diese Kontrolle noch verschärft, indem sie gezwungen werden, sich auszuziehen, damit sämtliche Körperöffnungen "untersucht" werden, also hineingeschaut und -gefasst wird. Als Isabel Llaquet diese Kontrolle verweigerte, kam sie tagelang in den Bunker.
Die ersten Monate wurde den Gefangenen jeglicher Besuch verweigert, und ihre Post erreichte sie erst nach einer sechswöchigen richterlichen Begutachtung. Auf ihre nach draußen gesandten Briefe erhielten sie jedoch nie eine Antwort. Den im Gefängnis von Frèsnes inhaftierten Gefangenen ist sogar verboten, beim Hofgang die Hände in die Taschen zu stecken, jeder einzelne ihrer Schritte und ihre persönlichen Notizen werden kontrolliert und überwacht.
Der französischen Rote Hilfe (Secours Rouge) wurde es nicht gestattet, den Gefangenen Bücher in den Knast zu schicken oder sie mit Kleidung zu versorgen. Und ein Ende dieser Tortur ist nicht abzusehen.