INITIAL - streitschrift für autonome und kommunistische politik / online
Ausgabe 05
I N H A L T

           FÜR DEN KOMMUNISMUS! Solidarität FREIHEIT FÜR ALLE POLITISCHEN GEFANGENEN!

Solidarität
Repression
 gegen die
spanische
Linke
                
Freiheit für
Gabi Kanze
           
100. Tote
in der Türkei
               

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Spanien, Frankreich und Italien gegen den spanischen antifaschistischen Widerstand


Von Edmondo Dantez

Am 18. Juli begannen Spanien, Frankreich und Italien eine gemeinsame Offensive gegen den spanischen antifaschistischen Widerstand, der weit über das normale, als "Kampf gegen den Terrorismus" der Grapo (Grupos de Resistencia Antifascista Primero de Octubre) apostrophierte Vorgehen hinausging, und übertrafen sich vorläufig mit der Verhaftung von 19 Personen und den Überfällen auf zahlreiche Wohnungen und Lokale antirepressiver Vereinigungen selbst.
An diesem Tag, den die spanische Rechte seit 1936 als Beginn ihres "heiligen Kreuzzugs gegen den Kommunismus" feiert, gab der spanische Innenminister Angel Acebes (ein Rechtsaußen der PP) der Guardia Civil den Auftrag, gemeinsam mit den französischen Renseignement Généraux eine Operation gegen die immer und überall "unverschämten Antifaschisten" zu beginnen. Diese repressive Aktion wird der öffentlichen Meinung durch die bürgerliche Presse als prophylaktische Maßnahme gegen die Spitze der terroristischen Bande Grapo verkauft, antifaschistische Widerstandsgruppen, die sich deshalb "Erster Oktober" nennen, weil sie an diesem Tag im Jahre 1975 zum ersten Mal bewaffnet gegen die Diktatur Francos in Erscheinung getreten sind, während diese mit einem Aufmarsch ihrer Anhänger vor dem Königlichen Palast die Hinrichtung von fünf Antifaschisten feierte.
Ein Arsenal aus zwei Pistolen
Doch bei nur fünf der 14, die am 18. Juli verhaftet worden sind, geht selbst der spanische Staat davon aus, dass sie vermutlich Mitglieder der Grapo sind. Und nur bei zweien von diesen, informierte der Innenminister, fand sich eine Pistole, und zwar bei Jesús Merino del Viejo und Fernando Pérez López, die beide in Madrid verhaftet wurden und dort einsitzen. (In der Zwischenzeit hat sich herausgestellt, dass es sich bei Fernando Pérez López um einen Undercover-Agenten der Guardia Civil handelt.) Bei Marcos Martín Ponce, dem die Polizei vorwirft, Mitglied des Zentralkommandos der bewaffneten Organisation zu sein, und bei Gema Rodríguez Miguel, beide in Paris verhaftet und gefangen gehalten, fand man keinerlei Waffe oder Sprengstoff. Dasselbe war der Fall bei Maria José Banos Andújar, den man in Vitoria verhaftete und der in Madrid einsitzt.
Die Grapo beanspruchen, eine für alle Antifaschisten offene Organisation zu sein. Obwohl die Mehrheit ihrer Mitglieder immer aus den Reihen der kommunistischen Bewegung kam, war es durchaus auch möglich, Anarchisten oder Autonome in ihren Reihen zu finden sowie Leute, die sich in erster Linie als Antifaschisten verstehen. In den letzten Jahren ging ihre Aktivität merklich zurück, sie beschränkten sich fast ausschließlich auf kleine Aktionen wie Überfälle, "um die Kontinuität und die Verstärkung zu garantieren", um an Geld zu kommen, oder kleinere Sprengstoffattentate, um Arbeiterkämpfe und soziale Forderungen aus der Arbeiterschaft zu unterstützen. Wie sie in einem Interview vom letzten Januar bekräftigten, ist es das Ziel ihrer bewaffneten Aktivität, die Entwicklung einer Arbeiterbewegung und einer sozialen Massenbewegung zu unterstützen, die radikal genug ist, um gegebenenfalls einer erneuten, offen faschistischen Welle gegenüberzutreten. Das letzte tödliche Attentat gegen einen Polizisten, das sie als "außergewöhnliche Tat in Zusammenhang mit der eskalierenden Repression des Regimes" erklärten, fand im November 2000 statt. Die Regierung versuchte daraufhin, die "Polizei der Nähe" zu etablieren, deren Aufgabe darin bestehen sollte, die Bewohner eines jeden Gebäudes in jeder Straße in jedem Viertel in jeder spanischen Stadt kennen zu lernen und sich mit ihnen "familiär zu machen".
Eine störende Partei
Aber die Polizeioperation richtete sich nicht allein und vor allem gegen die Grapo. So wird einem Teil der restlichen neun Verhafteten vom 18. Juli einer vermuteten Mitgliedschaft in der Kommunistischen Partei Spaniens (rekonstruiert) - PCE(r) - beschuldigt, bei den anderen exxistieren bis heute keine Organisationsangaben. In Paris wurden Josefina García Aranburu und Xoaquin Garrido González verhaftet und sitzen seitdem ein; beide sind Kommunisten, die bereits 20 Jahre im Gefängnis verbracht hatten. Ihnen wird vorgeworfen, Mitglieder der Politischen Kommission des Zentralkomitees der PCE(r) zu sein; Marcos Regeira Fernández und Belén López Calderón werden beschuldigt, zur Kommission der Organisation des ZKs im Ausland zu gehören.
Außerdem wurde der 62-jährige José Hierro Chomón verhaftet, der auf den Werften von Vigo unter den dort beschäftigten Arbeitern eine große Rolle spielte und im Juni 1975 die PCE(r) mitbegründete. Hierro Chomón war schon mehr als ein Mal im Gefängnis. Zum ersten Mal 1971, als man ihm vorwarf, einer der Anführer des Generalstreiks in Vigo gewesen zu sein. Das letzte Mal 1980, eineinhalb Jahre nachdem es ihm gelungen war, aus dem Gefängnis von Zamora zu entfliehen. Dort war er im August 1977 wegen Mitgliedschaft in den Grapo (denen er sich Ende 1975 angeschlossen hatte) eingeliefert worden. Gleichzeitig soll er an der Entführung des Generalleutnants Emiliano Villaescusa, des damaligen Vorsitzenden des Kriegsgerichtshofes, beteiligt gewesen sein. Mit dieser Entführung wollten sie von der Regierung, die sich nach Francos Tod gebildet hatte, eine Amnestie für und die Freilassung aller antifaschistischen Gefangenen erzwingen. Im Oktober 1977 hat es diese Amnestie gegeben; sie galt für alle politischen Gefangenen mit Ausnahme der Gefangenen aus den Grapo, unter ihnen Hierro Chomón.
Die Verhandlung, die nicht sein durfte
Als die Regierung und gefangene Mitglieder von PCE(r) und Grapo 1996 versuchten, Verhandlungen aufzunehmen, war Hierro einer der Repräsentanten, den die Gefangenen gewählt hatten. Er und seine Genossen sprachen sich damals für eine Beendigung der Grapo-Aktivitäten und sogar für die Auflösung der Grapo aus - unter bestimmten Bedingungen, die die Vertreter der Regierung, Agenten des Cesid (militärischer Informationsdienst), grundsätzlich für akzeptabel und realisierbar erachteten. Von anderen Bedingungen mit sozialem Charakter abgesehen, forderte man die schrittweise Freilassung der Gefangenen innerhalb eines Jahres und das Recht für die PCE(r), ihre politischen, kommunistischen Ideen legal und frei zu verbreiten und zu verteidigen, ohne dafür verfolgt, gefoltert und gefangen genommen zu werden. Aber im letzten Moment zog sich die Regierung von ihren eigenen Vorschlägen zurück und stellte eine unerfüllbare Bedingung: die Freilassung des entführten Geschäftsmannes und Honorarkonsuls von Guatemala, Publio Cordón. Dass diese Forderung unerfüllbar war, wusste die Regierung von vornherein, denn dazu hatte sie Informationen aus erster Hand. Diese wurden ihnen von einem Polizisten geliefert, den man in eines der Kommandos eingeschleust hatte und der dessen Verhaftung verursachte: Die Grapo hatten Publio Cordón bereits freigelassen, nachdem sie das Lösegeld kassiert hatten. Publio Cordón war nach seiner Freilassung freiwillig verschwunden. Einige Monate später bestätigte ein Geschäftsmann, der mit diesem in geschäftlichen Beziehungen gestanden hatte, auf Radio Cope, dass er ihn in der Halle eines Hotels in Santo Domingo, Dominikanische Republik, gesehen hatte.
Zur gleichen Zeit, als sie diese Bedingung formulierte, stoppte die Regierung den bereits begonnenen Prozess der Verlegungen und Zusammenlegung der Gefangenen abrupt, der die Teilnahme der Gefangenen an den Verhandlungen hatte erleichtern sollen. Das bedeutete die Rücknahme der bereits erfolgten Übereinkünfte und die Beendigung der Verhandlungen durch die Regierung. Diese Tatsache wurde von den Gefangenen beider Organisationen der Öffentlichkeit mittels einer Presseerklärung mitgeteilt.
Die Tatsache, dass Hierro Chomón einer der Wortführer in diesen Verhandlungen gewesen war, ließ die Experten des Innenministeriums denken, dass er nach der Beendigung seiner 18-jährigen Haft im Jahr 1989 zu Hause bleiben würde, wie die Zeitung "La Voz de Galicia" berichtete. Aber scheinbar verließ er es zu Beginn des Jahres 2001. Aktuell wird ihm vorgeworfen, zum ZK der PCE(r) zu gehören, "obwohl er selbst weder vor der Polizei noch vor dem Richter irgendeine Mitgliedschaft zugegeben hat".
Verhaftungen in Madrid
Zur gleichen Zeit, als Hierro in Paris verhaftet wurde, wurden in Madrid die vermeintlichen Mitglieder der PCE(r) Aurora Cayetano Navarro, eine Kommunistin, die schon 20 Jahre im Gefängnis verbracht hat, und Yolanda Fernández Caparrós verhaftet, die man beschuldigt, zur Kommission der Organisation im Innern des Zentralkomitees der Partei zu gehören, sowie Maria Angeles Ruiz Villa, die jede Mitgliedschaft abgestritten hat, und Israel Monleón Martinez. Letzterer wurde später gegen eine Kaution auf freien Fuß gesetzt.
Obwohl die PCE(r) niemals andere Waffen benutzt hat als die Analyse und die Kritik, die auf dem von Marx entwickelten dialektischen Materialismus beruhen, hat die spanische Regierung beschlossen, dass diese Partei und die Grapo als Bestandteile ein und derselben "terroristischen Organisation" angesehen und verurteilt werden müssen. Die Presse hat die Aufgabe übernommen, diese These zu verbreiten und zu "legitimieren". Um nur zwei der wichtigsten spanischen Tageszeitungen zu zitieren: Die Schlagzeile des Titelblattes von "El Mundo" vom 19. Juli lautete: "Die Guardia Civil zerstört die aktuelle Führungsriege der Grapo und zwei Kommandos, die bereit sind loszuschlagen". Oder das Titelblatt von "El País" am selben Tag: "Die französische Polizei und die Guardia Civil setzen die neue Grapo-Spitze außer Gefecht". Diese Desinformationspolitik, die den Gedanken zu verbreiten sucht, dass beide Organisationen dasselbe sind, ist nicht neu. Betrieben wird sie seit mehr als 25 Jahren, obwohl kein Richter diese These jemals hat bestätigen können. Bis heute mussten sie sich auf die unterschiedlichsten Anschuldigungen stützen, um PCE(r)-Mitglieder verurteilen zu können, von der üblichen "Apologie des Terrorismus" über "hat einen Baum zum Barrikadenbau abgeholzt" bis hin zu "hat daran gedacht, ein Delikt zwecks Unterwanderung des Staates zu begehen". Diese Anschuldigungen haben in Verbindung mit den "Antiterrorismusgesetzen" immer langjährige Haftstrafen für die Betroffenen bedeutet. Obwohl alle Dokumente, die die Polizei bei den diversen Verhaftungen beschlagnahmt hat, immer wieder bestätigt haben,  dass PCE(r) und Grapo zwei voneinander unabhängige Organisationen mit unterschiedlichen Zielsetzungen und Methoden sind, hat die spanische Regierung jetzt Richter gefunden, die ihre These bereitwillig übernahmen, um die Mitglieder sowohl der einen als auch der anderen Organisation als Mitglieder ein und derselben "terroristischen Bande" zu verurteilen.
Gleichmäßige Verteilung der Repression
Diese These, mit der man so die Repression demokratisch gerecht auf alle verteilen möchte, ist zweifelsohne nicht mehr als die vorletzte Stufe der repressiven Eskalation: Zuerst haben sie den Namen der alten franquistischen Gesetze von "Repression gegen Banditentum, Kommunismus und Verschwörung" in "Antiterroristisches Gesetz" umgeändert, das sich theoretisch allein gegen bewaffnete Organisationen richtet. Danach schufen sie die juristische Figur der "Apologie des Terrorismus", die den Aktionsradius der Repression denen gegenüber erweiterte, die unter Umständen Gewalt gegen den Staat öffentlich verteidigten (gegen den kapitalistischen Staat, nicht gegen sozialistische Staaten oder gegen Staaten wie das sandinistische Nicaragua usw.). Und jetzt . . . Gut, Aznar hat es schon gesagt: "Wir machen die Terroristen fertig, und alle, die sie unterstützen, und alle, die die Absicht hegen, das zu tun, und alle, die mit ihnen sympathisieren, und später sehen wir weiter."
Diese Aussage und das "Später sehen wir weiter" ist besonders bedrohlich. Die Liste derjenigen, die man als Terroristen betrachten kann, ist solchermaßen offen, dass man ihr "je nach Belieben und Notwendigkeit" Namen hinzufügen kann. Auf diese Art und Weise können sie nicht nur jede störende politische Partei wie die PCE(r) kriminalisieren, sondern auch Aktivisten von Solidaritätskomitees und antirepressiven Organisationen als Mitglieder, Kollaborateure und Sympathisanten verfolgen und verurteilen sowie diejenigen, von denen man vermutet, dass sie Sympathisanten sind. Diese repressive Politik wird schon umgesetzt. Die letzten Fälle sind der von Antonio Lago Iglesias, der am 21. Juli in Paris verhaftet wurde, und der von Elizabetta Lasagne, die am darauffolgenden Tag verhaftet wurde, als sie im französischen Innenministerium vorstellig wurde, um sich nach der Situation ihres Mannes - Lago Iglesias - zu erkundigen; der von LLeoncio Calcerrado Fornieles und Carmen Munoz Martinez, beide am 22. Juli in Madrid verhaftet, sowie der von Claudio C., verhaftet am 24. Juli in Vicenza, Italien.
Verfahren gegen die PCE(r) in Paris
Nach Polizeiinformationen war die Reise von Lago nach Paris die Spur, die sie zum Aufenthaltsort und zur Verhaftung von verschiedenen vermeintlichen PCE(r)- und Grapo-Mitgliedern führte. Das ist unwahrscheinlich, da die Polizei prinzipiell nie sagt, welche Spuren sie verfolgt und wie sie sie fand. Antonio Lago, 45 Jahre alt, ein ehemaliger Werftarbeiter, wohnt seit seiner Freilassung nach einer 20-jährigen Haftstrafe wegen antifaschistischer Aktivitäten in der Endphase des franquistischen Regimes in Rom. Wie seine Ehefrau, Elizabetta Lasagne ist er Mitglied eines Komitees von Afapp (Asociacion de Familiares y Amigos de los Presos Politicos - Verband der Angehörigen und Freunde der politischen Gefangenen) zum Aufbau einer italienischen Sektion der Internationalen Roten Hilfe. Seit zwei Monaten war er in Paris, um mit den verpflichteten Anwälten die Kampagne gegen das Verfahren gegen die fünf PCE(r)-Mitglieder (unter ihnen ihr Generalsekretär Manuel Pérez Martinez) und die zwei vermeintlichen Grapo-Mitglieder zu führen, die seit November 2000 in Gefangenschaft in der französischen Hauptstadt einsitzen.
Dass Lago Iglesias wie andere ehemalige politische Gefangene in Paris an der Kampagne gegen das Verfahren gegen die sieben spanischen Revolutionäre beteiligt war, ist der besonderen Bedeutung dieses Verfahrens geschuldet. In diesem muss der Richter Bruguière nicht über irgendein Delikt urteilen, denn die Angeklagten haben auf französischem Boden überhaupt kein Delikt verschuldet. Gegen die Aktivisten der PCE(r) sind auch in Spanien keine Anklagen offen. Die Aufgabe des Richters besteht darin, festzustellen, dass es sich bei PCE(r) und Grapo um ein und dieselbe terroristische Organisation handelt.
Seit 1975 sind in Spanien bald 4000 Aktivisten und Sympathisanten dieser Partei verhaftet worden. Bis 1991 war die PCE(r) "alegal", also weder legal noch illegal. In einem Gerichtsurteil von diesem Jahr wurde diese Partei zum ersten Mal für illegal ("Asociacíon ilícita") erklärt, obwohl noch zwischen ihr und den Grapo differenziert wurde. Jetzt ist man in Paris bereit, diese kommunistische Partei auf internationaler Ebene vollständig und endgültig zu kriminalisieren.
Der erste Schlag gegen die Komitees für eine Internationale Rote Hilfe
Die Afapp-Komitees für eine IRH entwickelten eine Kampagne gegen dieses Verfahren, an der Lago Iglesias sich beteiligte. Die Polizei hatte Lago Iglesias bereits wegen seiner solidarischen Aktivitäten für die politischen Gefangenen auf dem Kieker, als die italienische Presse im Mai 2000 und erneut im Juni 2002 die Behauptung verbreitete, dass er mit den neuen Roten Brigaden und mit allen bewaffneten Organisationen in Europa in Verbindung stünde.
Einen ähnlichen Fall gab es in Madrid, als am 22. Juli Leoncio Calcerrada und Carmen Munoz Martinez verhaftet wurden, beide Mitglieder des Madrider Afapp-Komitees für eine IRH. "El Mundo" schrieb in ihren "Informationen" über diese Verhaftungen am 25. Juli die Schlagzeile: "Die Grapo wollten Attentate gegen Polizisten begehen und Geldtransporter sowie Spielhallen überfallen." Der Inhalt des Artikels entspricht hingegen nicht diesem Titel. Im Gegenteil musste sich "El Mundo" im selben Artikel selbst widersprechen, indem die Zeitung anerkennen musste, dass die Verhafteten "vor dem Richter jede Mitgliedschaft in den Grapo und in der PCE(r) abgestritten hatten". Auf diese Art und Weise sandte man der Antirepressions- und Solidaritätsbewegung die Botschaft, dass ihre Aktivitäten von den neuen Antiterrorismusgesetzen nicht geduldet werden.
Erweiterung der Terrorismusdefinition
Die Definition des Terrorismus, die die Regierung bestimmt, wurde mit der Zeit erweitert. Das Ausmaß dieser Erweiterung machen uns die Worte des Vizepräsidenten der spanischen Regierung, Mariano Rajoy, deutlich. Am 30. Juli versicherte er während eines Seminars "Terrorismus und Kommunikation" in der Internationalen Universität Menéndez Pelayo in Santander, dass die Gewalt auf den Straßen sich verringert habe, "seit sie als terroristisches Verbrechen betrachtet wird". Jeder, der aus einer Demonstration heraus einen Stein wirft, kann also wegen Terrorismus beschuldigt und verurteilt werden. Es ist nicht erstaunlich, dass sich Arbeitergruppen und ihre Aktionen immer häufiger in der Presse dem Vorwurf des Terrorismus ausgesetzt sehen. So wurde die Aktivität der Streikposten der Transportarbeiter auf den Balearen im letzten Herbst als "gewerkschaftlicher Terrorismus" bezeichnet und der Pilotenstreik bei Iberia als "Standesterrorismus".
Eine grundlegende Rolle in dieser repressiven "antiterroristischen" Politik spielt die Presse. Sie hat die Aufgabe, die Definitionen und die Terminologie zu verbreiten und für ihre Akzeptanz zu sorgen, die die Desinformationsspezialisten des Innenministeriums prägen. Ein Teil dieser Spezialisten sind bekannte Journalisten wie zum Beispiel Juan Tomás de Salas, der jahrelang Chefredakteur von "Diario 16" war. Sein Handbuch über psychologische Kriegsführung wird immer noch als Textbuch in den Polizei- und Militärakademien benutzt. In Beziehung zu dieser Rolle der Presse forderte Ex-Innenminister Mariano Rajoy im besagten Seminar ein weiteres Mal, dass die Presse "gemäß den Richtlinien handle, die die Regierung zum Thema Terrorismus vorgegeben hat, und dass sie sich nicht gegen die polizeilichen, gesetzlichen und pädagogischen Maßnahmen wende". Das schrieb die Tageszeitung "La Voz de Galicia" am 31. Juli. Seit langem weiß man, dass hohe Beamte des Innenministeriums einschließlich der Minister selbst sich regelmäßig und heimlich mit einflussreichen Journalisten von unterschiedlichen Medien treffen, um sie über die (Des-)Informationslinie zu belehren, die diese auf jeden Fall befolgen sollen.
Repression gegen die internationalistische Solidarität
Aber die spanische Regierung will nicht nur jeden antifaschistischen Widerstand im Innern eliminieren. Auch die internationalistische Solidarität will sie nicht zulassen. Von daher griff der repressive Feldzug am 24. Juli nach Italien über. Am Morgen dieses Tages wurde Claudio C. im Bahnhof von Vicenza als Mitglied der italienischen Sektion der IRH verhaftet. Claudio war in Begriff, nach Paris zu fahren, um den zuvor verhafteten Antifaschisten beizustehen. Zur gleichen Zeit führte die politische Polizei Italiens (Digos) eine Razzia in sieben Wohnungen und Lokalen von Afapp/IRH-Mitgliedern in Vicenza und Padua durch. Eine Razzia, die sich am folgenden Tag auf Wohnungen und Lokale in Bologna, Triest, Venedig, Udine, Treviso und Rom erstreckte.
Dem spanischen Beispiel folgend, versuchten italienische Polizei und Presse die Repression gegen die solidarischen italienischen Antifaschisten mit dem Vorwand vom "Kampf gegen den Terrorismus" zu bemänteln. Die Taktik, den antifaschistischen Widerstand mit einem bestimmten Bild zu präsentieren, das die Rechtfertigung seiner Unterdrückung erleichtern soll, ist auch in Italien nicht neu. Es reicht aus, sich daran zu erinnern, wie sie in Genua das Bild von einem "schwarzen Block" schufen, um die Polizeirepression gegen die konsequenteren Sektoren der Antiglobalisierungsbewegung zu rechtfertigen.
Repressive Reise ohne Rückkehr
Die repressive Tendenz, die man in Spanien beobachtet, liegt nicht an konjunkturellen, sondern strukturellen Problemen. Auf der einen Seite interveniert Spanien militärisch immer öfter im Ausland, um sich die internationale Unterstützung zu sichern, die es braucht, vor allem der USA, um seinen ökonomischen Appetit in Lateinamerika und im Maghreb (wo Spanien insbesondere in Marokko und in der Westsahara mit den Interessen Frankreichs kollidiert) zu befriedigen. Bei der momentanen Neuverteilung der Welt ist die Portion, die die spanischen Monopolisten antreibt, ziemlich bescheiden, aber gleichzeitig von vitaler Bedeutung für seine Finanzinteressen. Deshalb sind sie entschlossen, ein ruhiges Hinterland zu schaffen. Während man die Antiterrorgesetze, die Parteiengesetze, die Immigrationsgesetze umsetzt, reorganisieren sich die militärischen Regionen und werden die polizeilichen und militärischen Informationsdienste im Centro Nacional de Inteligencia zentralisiert und die "militärischen Spezialeinheiten für Krisenfälle, für große soziale Unruhen und für die Unterstützung der Sicherheitskräfte konzentriert."
Auf der anderen Seite ist Spanien eines der EU-Ländern, das am stärksten von der ökonomischen Krise betroffen ist. Die Schwäche der ökonomischen Strukturen verpflichtet den Staat, Mittel zu ergreifen, um immer härtere und antipopuläre Antikrisenmaßnahmen einzusetzen - so Arbeitsgesetze, die den letzten Generalstreik vom 20. Juni zur Folge hatten. Diese Maßnahmen rufen gleichzeitig ein schnelles und spürbares Anwachsen einer sozialen Spannung hervor, die sich immer öfter gewalttätig entlädt. Während des erwähnten Streiks ereigneten sich "mehr als 1000 Zwischenfälle" gewalttätiger Art, einschließlich der "Gebrauchs von selbst gemachten Bomben, Brandbeschleunigern und Feuerwerkskörpern" ("El Mundo" vom 21. Juni). Aber der Staat kann weder auf diese Antikrisenmaßnahmen verzichten noch verhindern, dass die Verzweiflung und der soziale Widerstand zunimmt.

































weitere Infos:
www.rote-hilfe.de


























































































































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Anmerkung der Redaktion Initial: Mit dem Erscheinen der print-Ausgabe dieser Ausgabe haben sich die Ereignisse um Gabi Kanze überschlagen. Am 9. Januar 2003 zog der UN-Menschenrechtsausschuss seine Vorbehalte gegen eine Auslieferung Gabis an den spanischen Staat zurück. Gabi wurde daraufhin am Freitag, dem 10. Januar, zwei Tage vor ihrem Geburtstag, nach Madrid ausgeliefert. Weder ihr Anwalt noch Freunde erfuhren den genauen Termin. Wer ihr schreiben möchte, kann über die Rote Hilfe die neue Anschrift erfahren.

            

Schweizer Bundesamt für Justiz lehnt Beschwerde von Gabriele Kanze gegen Ihre Auslieferung ab und will sie an Spanien ausliefern. Das gilt es zu verhindern!


Von der Roten Hilfe/OG Berlin

Zur aktuellen Situation von Gabriele Kanze:
Die Berlinerin Gabriele Kanze wurde im März 2002 aufgrund eines internationalen Haftbefehls aus Spanien bei der Einreise in die Schweiz festgenommen und befindet sich seitdem in Flums (Schweiz) in Auslieferungshaft.
Ihr wird, laut Haftbefehl, vorgeworfen mit Ihrem Ehemann Benjamin Ramos Vega ein Eta-Kommando unterstützt zu haben, indem sie mit ihrem Ehemann Wohnungen in Barcelona angemietet sowie Waffen und Sprengstoff besessen zu haben.
Ihr Schweizer Rechtsanwalt Marcel Bossonet hat in diesem Auslieferungsverfahren mehrfach vorgetragen und belegt, dass sich bereits aus den Akten ergibt, dass die Behauptungen der spanischen Behörden faktisch nicht richtig sind. So wird ihr vorgeworfen mehrere Wohnungen angemietet zu haben, in denen dann Waffen und Sprengstoff gefunden wurden.
Tatsächlich, hat sie nur eine Wohnung angemietet, in der weder Waffen noch Sprengstoff gefunden wurden. Dies wurde in Ermittlungsverfahren gegen sie sowohl in Spanien als auch in Deutschland festgestellt. So haben die spanischen Ermittlungsbehörden 1994 die Strafverfolgung an die deutschen Strafverfolgungsbehörden abgetreten, welche das Ermittlungsverfahren gegen Gabriele 1989 mangels Tatverdacht einstellten.
In der von Gabriele tatsächlich angemieteten Wohnung wurde Bleisulfid gefunden, was nach Ermittlungen von LKA und BKA nicht zur Herstellung von Explosivstoffen geeignet ist, und somit ist der Besitz auch nicht strafbar!
Des Weiteren wurden die angeblichen Beweise im spanischen Verfahren durch Folter und Misshandlung eines in einem anderen Verfahren Angeklagten mutmaßlichen Eta-Mitgliedes erlangt. Diese so erlangten "Hinweise" und "Beweise", dürfen nach geltendem Recht weder in Spanien, der Schweiz noch in Deutschland verwendet werden. Dies wurde von den deutschen Behörden bereits im Auslieferungsverfahren gegen Benjamin Ramos Vega 1996 ignoriert, und er wurde nach Spanien abgeschoben, wo es laut Internationaler Menschenrechtsorganisationen (Amnesty, UN-Kommission gegen Folter) immer wieder zu Folter und Menschenrechtsverletzungen an Gefangenen kommt, denen politische Straftaten vorgeworfen werden.
Im Falle einer Auslieferung von Gabriele, und der damit verbundenen fünftägigen "Incommunicado-Haft", ist zu befürchten, daß auch sie Opfer von Folter und Misshandlung wird. Dennoch entschieden sich die Schweizer Behörden, Gabriele an den spanischen Folterstaat auszuliefern, was internationalem Recht widerspricht!
Bereits am 7.10.02 befasste sich Amnesty International mit dem Fall und stellte fest, dass es in Spanien immer wieder zu Folter und Menschenrechtsverletzungen kommt, und Gabriele nur dann auszuliefern sei, wenn die spanischen Behörden garantieren sie auf keinen Fall der Guardia Civil oder der Policia Nacional zu übergeben, und sie einen Rechtsvertreter ihrer Wahl erhält und sie zügig direkt bei der Audiencia Nacional vor Gericht gestellt wird.
Am 18.10.02 hat ihr Rechtsanwalt Bossonet Beschwerde beim  UN-Komitee gegen Folter gegen ihre Auslieferung eingelegt, und um einen Stop der Auslieferung gebeten, damit über die eingereichte Beschwerde entschieden werden kann, bevor Fakten (Auslieferung) geschaffen werden.
Der zuständige UN-Ausschuss hat umgehend die Schweiz aufgefordert die Auslieferung auszusetzen, und zur Beschwerde von Gabriele Stellung zu nehmen. Diesem Ersuchen kam die Schweiz am 23.10.02 nach, sodass Gabrieles unmittelbar drohende Auslieferung erst mal "aufgeschoben" ist.
Anfang November hat Gabriele einen Antrag auf politisches Asyl in der Schweiz gestellt, über den noch nicht entschieden wurde. Die Aufforderung des UN-Komitees gegen Folter hat leider nur "aufschiebende" Wirkung, da die Schweiz nicht verpflichtet ist, den Rat der UN-Kommission umzusetzen, sprich die Auslieferung von Gabriele abzulehnen.
Selbst wenn Gabriele in Spanien wegen der gegen sie erhobenen Vorwürfe freigesprochen wird (ihr Ehemann Benjamin wurde für dieselben Tatvorwürfe vor der Audiencia Nacional bereits freigesprochen), drohen ihr mindestens 6 bis 8 Jahre Haft wegen der "angeblichen" Unterstützung einer terroristischen Vereinigung.
Ende Dezember ist mit einer Entscheidung der Schweizer Behörden bezüglich der Beschwerde von Gabriele bei der UN-Kommission gegen Folter zu rechnen, und es bleibt zu befürchten, dass ihre Auslieferung dann akut wird. Die Auslieferung Gabrieles widerspricht internationalem Recht, und von einem fairen Verfahren in Spanien kann nicht ausgegangen werden, so wurde sie bereits in der spanischen Presse als "Eta-Terroristin" vorverurteilt. Lasst uns gegen die Auslieferung von Gabriele protestieren und versuchen sie zu verhindern.
Freiheit für Gabriele Kanze!
Keine Auslieferung an den spanischen Folterstaat!
Schreibt Gabriele! Gabriele Kanze: Untersuchungsgefängnis, Bergstr. 22, CH 8890 Flums, Schweiz
Wenn die Abschiebung "aktuell" wird, plant die Rote Hilfe O.G. Berlin eine Protestkundgebung vor dem spanischen Konsulat um 20 Uhr am Steinplatz (gegenüber der TU-Mensa), U-Bahn Zoo oder Ernst-Reuter-Platz. Bringt Party-Fackeln mit und beteiligt euch lautstark! Achtet auf Ankündigungen, Plakate, Flyer, oder WWW.Rote-Hilfe.de dann zu O.G. Berlin
Schreibt Protestbriefe an die Schweizer Botschaft: Schweizer Botschaft, Otto von Bismarck Allee 4a, 10557 Berlin, Tel: 030/390 40 00/Fax: 391 10 30/ e-mail: vertretung@botschaft-schweiz.de















































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Der 100. Tod im Widerstand gegen die Folter und Isolation in den F-Typ-Gefängnissen der Türkei


Von Rosaria Mendez

"Wenn ihr auch alles ignoriert, so reicht allein diese Zahl, um ausdrücken zu können, dass die Türkei ein Land der Unterdrückung ist. Selbst wenn ihr alles verändert, solange diese Zahl steigt, bedeutet das, dass die Türkei weiterhin ein Land der Unterdrückung bleibt."
Am 30. November 2002 starb Zeliha Ertürk im Alter von 24 Jahren. Am 3. Juni hat sie in der 5. Todesfastengruppe im Gefängnis Kartal mit dem Todesfasten begonnen. Sie wurde 1978 in Istanbul geboren, ursprünglich stammte sie aus Sivas-Zara. Mit 17 Jahren kam sie während des Aufstandes nach Gazi, eigentlich weil sie dort Verwandte hatte. Sie schloss sich den Aufständischen an und wurde 1996 während des Todesfasten festgenommen und gefoltert. Sie kam nach Eskisehri ins Gefängnis. Als im Jahr  2000 die Einführung der F-Typ-Gefängnisse bevorstand und Formen des Widerstands diskutiert wurden, schrieb sie als Freiwillige für das Todesfasten:
"Als im Jahre 1996 das Todesfasten begann, befand ich mich draußen. Nach einiger Zeit schloss ich mich dann im Eskisehir-,Sarggefängnis’ dem Widerstand an. Letztendlich gaben wir 12 Gefallene und erlangten den Sieg. In dieser Periode habe ich das Todesfasten nicht wirklich verstanden. Aber in meinen Gedanken befand sich stets das Bild von Berdan. Nun ist die Reihe an uns gekommen. Wieder sind wir mit den gleichen Angriffen konfrontiert. Genauso wie die 12 werden auch wir unsere Körper entgegenstellen."