INITIAL - streitschrift für autonome und kommunistische politik / online
Ausgabe 06
I N H A L T

           FÜR DEN KOMMUNISMUS! Solidarität FREIHEIT FÜR ALLE POLITISCHEN GEFANGENEN!

Solidarität
Brief von
Daniel
                
129a-Ver-
fahren in
Magdeburg
                           

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Im Januar erreichte uns ein Brief von Daniel, dem vorgeworfen wird, zusammen mit Marco und anderen eine “terroristische Vereinigung nach Paragraf 129a” gebildet zu haben. Er schildert darin, wie seine Verhaftung abgelaufen ist und gibt eine erste politische Einschätzung zum Hintergrund der Verhaftungen. Kurz vor Drucklegung dieser Ausgabe erreichte uns dann ein Aufruf der mittlerweile gebildeten Soligruppe für die Verhafteten, in dem sie über die Verhaftung von Carsten berichtet, dem für die Konstruktion einer “terroristischen Vereinigung” notwendigen dritten vermeintlichen Mitglied. Gleichzeitig ruft die Soligruppe zur Unterstützung der Gefangenen auf. Ihren Aufruf findet Ihr im Anschluss an Daniels Brief.

                             

Zu den 129er-Verfahren
in Sachsen-Anhalt


Von Daniel W., 129a-Gefangener aus Magdeburg

Verhaftung und Hausdurchsuchung
Am Morgen des 27. November 2002 weckte mich gegen 10.30 Uhr das Klingeln des Telefons. Ich befand mich gerade für einige Tage zu Besuch bei meiner Mutter in Quedlinburg. Als ich völlig verschlafen den Hörer abnahm, meldete sich am anderen Ende eine männliche Stimme mit dem Satz "BKA, bitte öffnen Sie die Tür!" und legte sofort wieder auf. Ich wusste im ersten Moment nicht, was ich davon halten sollte und bewegte mich erst einmal langsam zur Tür, nahm den Hörer der Sprechanlage ab und horchte. Niemand meldete sich auf mein fragendes "Hallo?" Daraufhin schaute ich durch den Türspion und sah eine große Anzahl von Männern und eine Frau im Hausflur stehen. Ich öffnete die Tür einen Spalt, um zu fragen, was sie denn wollen. In diesem Moment wurde die Tür kräftig aufgestoßen, und fünf Männer und eine Frau (drei Beamte des BKA, zwei Beamte des LLA und ein junger szenebekannter FK-4-Beamter der PDMD – Polizeidirektion Magdeburg) stürmten in die Wohnung meiner Mutter.
Sie erklärten mir, dass sie aufgrund von "Gefahr im Verzug" eine Durchsuchung der Wohnung meiner Mutter und unserer WG in Magdeburg durchführen würden. Außerdem erklärten sie mir meine Festnahme, da ich beschuldigt sei, der terroristischen Vereinigung "Kommando Freilassung aller politischen Gefangenen" anzugehören. Sie strömten in der Wohnung aus und wollten mit der Durchsuchung beginnen. Ich wies darauf hin, dass ich in dieser Wohnung nur ein Zimmer nutzen würde und sie nicht dazu berechtigt seien, die anderen Räume zu durchsuchen. Dies bestätigte ihr Einsatzleiter, und sie konzentrierten sich auf die Durchsuchung meines Zimmers. Nach einer halben Stunde durfte ich dann nach ständigem Drängen einen Anwalt informieren. Die anwesenden LKAler sicherten Wohnungs- und Balkontür ab.
Um 13.55 Uhr wurde die Durchsuchung beendet, und es erfolgte die Beschlagnahmung diverser Sachen (unter anderem persönliche Unterlagen, der Rechner meiner Mutter, Handys etc.). Mir wurden Handschellen angelegt, und wir verließen in einem schwarzen Mercedes Quedlinburg. Ich wurde in die Sternstraße zur Polizeidirektion Magdeburg gebracht, wo ich ED-behandelt wurde. Eine Speichelprobe für eine DNA-Analyse verweigerte ich ebenso wie ein "Gesprächsangebot".
Neben den Wohnungen in Magdeburg und Quedlinburg wurde auch die Wohnung meiner Verlobten in Berlin durchsucht, wobei sich das BKA doch lediglich mit der Beschlagnahmung einer kleinen Tüte Katzengras (in Verdacht auf eine "betäubungsmittelverdächtige Substanz") zufrieden gab. In Magdeburg wurde mein kompletter Rechner, der Server-Rechner meines Mitbewohners (auf den ich durch Vernetzung ja Zugriff hatte und der auf Grund dessen zu beschlagnahmen war), etliche persönliche Unterlagen, Disketten, CD-Roms, sämtliche Telefonrechnungen (abgeheftet) mit Verbindungsdaten (Handy), Adressbücher und so weiter beschlagnahmt. Dabei beschädigten sie auch noch meinen Kleiderschrank.

BGH, Transport und Inhaftierung
Am Morgen des 28. November 2002 wurde ich aus meiner Zelle geholt, in die man mich am Nachmittag des Vortages verbracht hatte. Ich wurde schon am 27.11. darüber informiert, dass man mich nach Karlsruhe bringen werde und dem zuständigen Richter am BGH vorführen wolle. Ich wurde in einen schwarzen BMW verfrachtet und sah in einem anderen Fahrzeug meinen Freund Marco sitzen. Der Konvoi von zwei schwarzen BMW und einem schwarzen Mercedes brachte uns, abgesehen von einer Pinkelpause, auf direktem Weg nach Karlsruhe.
Dort beschloss der Richter Marcos und meinen Haftbefehl, und ich wurde der JVA Rheinbach und Marco der JVA Köln-Ossendorf zugewiesen. Bevor sich der Konvoi nach Abfahrt in Karlsruhe trennte, erhielten wir die Möglichkeit, was Warmes zu essen. Dazu fuhren wir eine Raststätte an, und mir wurde ein Omelette in das Fahrzeug gereicht. Während der Fahrt nach Karlsruhe wurden wir mit Müsliriegeln und Mineralwasser versorgt.
Kurz vor Mitternacht erreichten wir die JVA Rheinbach. Ich wurde in eine 2 mal 4 Meter große Einzelzelle im "Bunker" der JVA gesteckt., wo ich auch die nächsten vier Nächte und drei Tage bleiben sollte. Die Zelle war eisig kalt, die Heizung brachte kaum Leistung, und es zog von mehreren Seiten. Mein einstündiger Hofgang fand anfangs ebenfalls unter isolierten Bedingungen statt. Nach drei Tagen wurde ich in die reguläre U-Haft verlegt und bekam dieselben Rechte und Haftbedingungen wie die anderen Gefangenen auch.

Vernehmung und Besuche
Am frühen Nachmittag des 12. Dezember 2002 wurde ich mit der Begründung, dass mein Anwalt da wäre, von einem Schließer aus der Zelle geholt. Ich schnappte mir den Aktenordner mit meiner Verteidigerpost und wurde in den Besucherbereich geführt. Als ich den mir zugewiesenen Besucherraum betrat, staunte ich nicht schlecht, als mir anstelle meines Anwalts zwei Beamte des BKA gegenüberstanden. Sie hatten eine Laptop aufgebaut und baten mich darum, doch bitte Platz zu nehmen. Sie belehrten und wiesen mich darauf hin, dass sie mir ja nur helfen wollten und ich mit meiner Mitarbeit doch dabei helfen könne, meine Unschuld zu beweisen. Ich lehnte jedes Gespräch ab und teilte ihnen mit, dass ich mich nur über meinen Anwalt äußern werde.
Daraufhin erklärte mir einer der Beamten, dass er auch für die Besuchstermine zuständig sei (die immer nur in Anwesenheit des BKA stattfinden dürfen) und er in den letzten Tagen des Öfteren mit meiner Mutter telefonierte (was nicht stimmte, denn meine Mutter telefonierte lediglich und zwangsweise zwecks eines Besuchstermins mit dem BKA). Er machte mich darauf aufmerksam, dass sich meine Mutter ja in einer sehr schlechten seelischen Verfassung befinde und es ihr zunehmend schlechter ginge. Allerdings könnte ich ja dazu beitragen, dass es ihr bald besser geht, indem ich mich kooperativ zeigen würde. (ungefährer Wortlaut)
Damit war das Verhör nach wenigen Minuten beendet und ich durfte zurück in meine Zelle. Am nächsten Tag bekam ich das erste Mal seit meiner Festnahme Besuch. Auch der BKA-Beamte des Vortages war anwesend. Das BKA hört fleißig zu und schreibt auch bei jedem Besuch fleißig mit.

Transport und Verlegung
Am Freitag, dem 10. Januar 2003 erfuhr ich von meinem Schließer, dass ich kommenden Dienstag auf Transport gehen würde und nach Berlin-Moabit verlegt werde. Der Transport dauerte insgesamt acht Tage und ging von Rheinbach über Siegburg, Köln, Münster, Bielefeld, Hannover, Magdeburg, Brandenburg nach Berlin.
Noch am Dienstag erreichten ich und andere Gefangene die JVA Brackenwede I in Bielefeld. Dort blieb ich bis Freitag. Von dort aus ging es direkt bis nach Hannover. Dort fuhren wir erst einmal den Abschiebeknast mit benachbartem Kleinflugplatz an, um einige Gefangene "abzuliefern". Dann ging es weiter zur JVA, wo wir das Wochenende von Freitag bis Montag verbringen sollten. Ich kam auf eine Vier-Mann-Zelle, die verdreckter und veralteter kaum hätte sein können. Am Montag ging es über Braunschweig und Wolfenbüttel nach Magdeburg. Dort verbrachten wir eine Nacht, und es ging nach Brandenburg. Nach circa anderthalb Stunden Aufenthalt kam der Gefangenentransport aus Berlin mit zwei Bussen und brachte uns nach Moabit. Hier habe ich eine Einzelzelle zugewiesen bekommen.
Auf der Außenseite meiner Zellentür ist ein Zettel mit folgendem Text angebracht worden: "keine gemeinsame Unterbringung, keine gemeinschaftlichen Veranstaltungen, keine Arbeit, kein Gottesdienst, keine Beratung". Damit auch jeder Schließer sofort weiß, wie er mit mir umzugehen hat.

Persönliche Einschätzung zur politischen Situation in Magdeburg
Marcos und meine Verhaftung nach Paragraf 129a, die Anzahl von vier zeitgleich durchgeführten Hausdurchsuchungen in Magdeburg, Quedlinburg und Berlin, die monatelangen Observationen von BKA und LKA und schließlich die Überwachung von Telefonen, Handys und des Internet-Verkehrs offenbaren die Dimensionen staatlicher Repression, für die anscheinend unbegrenzte finanzielle Mittel zur Verfügung stehen.
Dennoch stellen sie nur die Spitze des Eisbergs staatlicher Repressalien der vergangenen Monate gegen "linke Nestbeschmutzer" in Magdeburg dar. Nach der überfallartigen Räumung der "Ulrike" (dem letzten autonomen Hausprojekt), die immer noch mit ungeklärten Zwischenfällen in der Nacht zuvor begründet wird, fand eine spontane Demo vor der Polizeidirektion in der Magdeburger Sternstraße statt. Dort saßen einige inhaftierte Hausbewohner ein. Die Polizei reagierte innerhalb kürzester Zeit und beendete die Demo auf unschöne Art und Weise. Ein großer Anteil der anwesenden Szene wurde ebenfalls in Polizeigewahrsam genommen und dort ED-behandelt. Somit konnten sich die Staatsschutzbehörden umfangreicher Namen und Adressen bedienen. Aber auch Gerichtsurteile des vergangenen Jahres verdeutlichen die härtere Vorgehensweise gegen linke Szeneaktivisten. Bei einem Fall wurde eine Person zu 80 Arbeitsstunden verurteilt, weil er/sie containern ging, um nur ein Beispiel zu nennen.
Daran, dass in Magdeburg kein Wert mehr auf eine bunte, alternative Jugendkultur gelegt wird, zweifelt mittlerweile wohl niemand mehr. So sucht die Stadt lieber den Schulterschluss zur sowieso dominierenden rechten Szene und lässt nach deren öffentlichen Forderungen das letzte soziale, kulturelle und autonome Zentrum räumen. Es war ihnen ja auch egal, dass nach der Räumung der "Ulrike" über 30 Jugendliche noch vor Einbruch des Winters in die Obdachlosigkeit gedrängt wurden.
Dennoch versuchen die Betroffenen seither ständig öffentlich auf ihre Situation aufmerksam zu machen. Und da sie sich trotz eines Immobilienangebotes nicht an den Stadtrand drängen lassen wollen, passt ein Ermittlungsverfahren nach Paragraf 129a ja doch wunderbar zur Kriminalisierung der Szene, die vielleicht doch noch das Mitleid und die Unterstützung von bürgerlichen Kräften erhalten könnte.
Von totaler Überwachung via Telefon/Handy, Internet und weiträumigen Observationen sollte momentan in Magdeburg ausgegangen werden! Zielt dieses Ermittlungsverfahren doch nicht nur auf Erkenntnisse über die ansässige Szene, sondern soll auch einschüchternd und zersetzend wirken! Es handelt sich hierbei um einen staatlichen Angriff rein politischer Natur, dem auch entsprechend entgegengetreten und der abgeschmettert werden muss!

Lasst Euch nicht zersetzen, einschüchtern und handlungsunfähig machen!
Sie können uns zwar einfangen, wegsperren und demütigen, aber sie können uns nicht brechen!

Mit der Faust zum Gruß











weitere Infos:
www.rote-hilfe.de/
magdeburg


www.soligruppe.de


Spenden an:
Rote Hilfe Magdeburg

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Magdeburg


Konto-Nr.:
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BLZ:
810 532 72
Verwendung:
Soligruppe

















































































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Neues 129a-Verfahren in Sachsen-Anhalt
Dritter Magdeburger auf dem Weg nach Karlsruhe, um die 129a-Konstruktion zu erhalten


Von der Soligruppe Magdeburg/Quedlinburg

Seit November 2002 sitzen Daniel W. und Marco H. in Berlin-Moabit in Untersuchungshaft. Die Bundesstaatsanwaltschaft (BAW) wirft ihnen sowie fünf (evtüll sechs) weiteren vorwiegend in Magdeburg wohnenden Linken die "Bildung beziehungsweise Rädelsführerschaft einer terroristischen Vereinigung" nach Paragraf 129a StGB vor. An so einer Vereinigung müssen nach 129a mindestens drei Leute beteiligt sein, andernfalls kann die Staatsanwaltschaft in diesem Fall nur wegen Sachbeschädigung ermitteln.
Die BAW hat sich aus dem Kreise der weiteren "Verdächtigen" jetzt eine dritte Person herausgepickt, um ihr Konstrukt "Terroristische Vereinigung" aufrechtzürhalten: Der Magdeburger Carsten S. wurde heute, am 16. April, festgenommen und ist momentan auf dem Weg zum Haftrichter nach Karlsruhe. Der Haftprüfungstermin ist am Donnerstag um 13 Uhr.
Es ist stark davon auszugehen, dass auch er in Untersuchungshaft kommt. Andernfalls würden die Behörden ihr Gesicht verlieren. Der Haftrichter ist höchstwahrscheinlich derselbe Richter, der auch gegen Daniel W. und Marco H. Untersuchungshaft angeordnet und deren Haftprüfungsantrag im Februar abgewiesen hat.
Dieser Schlag kam nicht völlig überraschend. Die Soligruppe sowie die Anwälte der Beschuldigten gehen davon aus, dass die Hauptverhandlung in den nächsten Wochen beginnen soll. Dafür sprechen, dass die (normale) zeitliche Höchstgrenze von sechs Monaten Untersuchungshaft bei Daniel und Marco demnächst erreicht ist. Am 1. April gab es zudem in Magdeburg insgesamt zehn Durchsuchungen von Wohnungen, Arbeitsplätzen und dem linken Zentrum AJZ in Dessau. Eine dritte Person, die zum engen Kreis der "Vereinigung" hinzugezählt werden soll, musste für den Prozess also her.
Carsten ist in der Magdeburger Linken sehr bekannt und beliebt, da er sehr aktiv ist und sich vor Verantwortung nicht scheut. Polizei und Justiz ist er deswegen sicher seit langem ein Dorn im Auge. Die Linke in Magdeburg weiß sehr genau, warum sich die Staatsanwaltschaft gerade Carsten ausgesucht hat.
Wer ein 129a-Verfahren aus nächster Nähe schon einmal verfolgt hat, kann sich die Situation vielleicht einigermaßen vorstellen. Auf den Beschuldigten, MitgliederInnen der Soligruppe und anderen Linken lastet ein großer Repressionsdruck. Vor uns liegt ein Berg von Arbeit, den wir hoffentlich mit Erfolg bewältigen können. Wir wollen vor allem, dass unsere Genossen so schnell wie möglich rauskommen, wir wollen, dass die BAW diesen Prozess verliert! Wir wollen den Prozess nutzen, die Praxis des Paragrafen 129a zu thematisieren. Dieser Paragraf ist ein unglaubliches Werkzeug gegen die Linke in den Händen des so genannten Rechtstaates. Er wird immer wieder gegen uns angewendet, mal in Berlin, mal in Göttingen, mal in Passau, mal in Magdeburg . . . Von so einem Schlag können sich die betroffenen politischen Strukturen erst nach etlichen Monaten oder Jahren erholen. Heute trifft es uns, morgen seid Ihr dran! Dieser Paragraf muss weg! Er steht in der Tradition der Sozialistengesetze des vorletzten Jahrhunderts, in der Tradition politischer Verfolgung im Nationalsozialismus sowie in der Tradition der KommunistInnenverfolgung der BRD der fünfziger Jahre.
Thematisiert diesen Paragrafen öffentlich! An diesem Gesetz müssen wir so lange wackeln, bis es umfällt!! Das wird uns nur gelingen, wenn wir die Möglichkeiten und Praxis dieses Paragrafen überall thematisieren, nicht nur in der Linken, sondern vor allem auch in bürgerlichen und liberalen Kreisen.
Was ist jetzt zu tun ?
Der große Stress kommt erst noch, wir brauchen Eure Unterstützung, nur dann können wir die Situation bewältigen. Dazu brauchen wir vor allem Eure Solidarität! Moralische Unterstützung ist vor allem für die Beschuldigten sehr wichtig. Zeigt ihnen, dass sie nicht allein sind! Ihr könnt den Gefangenen Briefe schreiben (Adresse siehe Homepage), Ihr könnt der Soligruppe Mails schreiben. Vor allem brauchen wir Geld! Der Prozess und die Soliarbeit kosten einen Haufen Schotter. Also:
Macht bitte ein Konzert oder eine Soliparty für Eure Magdeburger GenossInnen und sprecht gezielt Leute wegen Kohle an!!!!