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129a-Ver-
fahren in
Magdeburg
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Im Januar erreichte uns ein Brief von Daniel, dem
vorgeworfen wird, zusammen mit Marco und anderen eine “terroristische Vereinigung
nach Paragraf 129a” gebildet zu haben. Er schildert darin, wie seine Verhaftung
abgelaufen ist und gibt eine erste politische Einschätzung zum Hintergrund
der Verhaftungen. Kurz vor Drucklegung dieser Ausgabe erreichte uns dann
ein Aufruf der mittlerweile gebildeten Soligruppe für die Verhafteten,
in dem sie über die Verhaftung von Carsten berichtet, dem für die
Konstruktion einer “terroristischen Vereinigung” notwendigen dritten vermeintlichen
Mitglied. Gleichzeitig ruft die Soligruppe zur Unterstützung der Gefangenen
auf. Ihren Aufruf findet Ihr im Anschluss an Daniels Brief.
Zu den 129er-Verfahren
in Sachsen-Anhalt
Von Daniel W., 129a-Gefangener aus Magdeburg
Verhaftung und Hausdurchsuchung
Am Morgen des 27. November 2002 weckte mich gegen 10.30 Uhr das Klingeln
des Telefons. Ich befand mich gerade für einige Tage zu Besuch bei meiner
Mutter in Quedlinburg. Als ich völlig verschlafen den Hörer abnahm,
meldete sich am anderen Ende eine männliche Stimme mit dem Satz "BKA,
bitte öffnen Sie die Tür!" und legte sofort wieder auf. Ich wusste
im ersten Moment nicht, was ich davon halten sollte und bewegte mich erst
einmal langsam zur Tür, nahm den Hörer der Sprechanlage ab und
horchte. Niemand meldete sich auf mein fragendes "Hallo?" Daraufhin schaute
ich durch den Türspion und sah eine große Anzahl von Männern
und eine Frau im Hausflur stehen. Ich öffnete die Tür einen Spalt,
um zu fragen, was sie denn wollen. In diesem Moment wurde die Tür kräftig
aufgestoßen, und fünf Männer und eine Frau (drei Beamte des
BKA, zwei Beamte des LLA und ein junger szenebekannter FK-4-Beamter der PDMD
– Polizeidirektion Magdeburg) stürmten in die Wohnung meiner Mutter.
Sie erklärten mir, dass sie aufgrund von "Gefahr im Verzug" eine Durchsuchung
der Wohnung meiner Mutter und unserer WG in Magdeburg durchführen würden.
Außerdem erklärten sie mir meine Festnahme, da ich beschuldigt
sei, der terroristischen Vereinigung "Kommando Freilassung aller politischen
Gefangenen" anzugehören. Sie strömten in der Wohnung aus und wollten
mit der Durchsuchung beginnen. Ich wies darauf hin, dass ich in dieser Wohnung
nur ein Zimmer nutzen würde und sie nicht dazu berechtigt seien, die
anderen Räume zu durchsuchen. Dies bestätigte ihr Einsatzleiter,
und sie konzentrierten sich auf die Durchsuchung meines Zimmers. Nach einer
halben Stunde durfte ich dann nach ständigem Drängen einen Anwalt
informieren. Die anwesenden LKAler sicherten Wohnungs- und Balkontür
ab.
Um 13.55 Uhr wurde die Durchsuchung beendet, und es erfolgte die Beschlagnahmung
diverser Sachen (unter anderem persönliche Unterlagen, der Rechner meiner
Mutter, Handys etc.). Mir wurden Handschellen angelegt, und wir verließen
in einem schwarzen Mercedes Quedlinburg. Ich wurde in die Sternstraße
zur Polizeidirektion Magdeburg gebracht, wo ich ED-behandelt wurde. Eine
Speichelprobe für eine DNA-Analyse verweigerte ich ebenso wie ein "Gesprächsangebot".
Neben den Wohnungen in Magdeburg und Quedlinburg wurde auch die Wohnung meiner
Verlobten in Berlin durchsucht, wobei sich das BKA doch lediglich mit der
Beschlagnahmung einer kleinen Tüte Katzengras (in Verdacht auf eine
"betäubungsmittelverdächtige Substanz") zufrieden gab. In Magdeburg
wurde mein kompletter Rechner, der Server-Rechner meines Mitbewohners (auf
den ich durch Vernetzung ja Zugriff hatte und der auf Grund dessen zu beschlagnahmen
war), etliche persönliche Unterlagen, Disketten, CD-Roms, sämtliche
Telefonrechnungen (abgeheftet) mit Verbindungsdaten (Handy), Adressbücher
und so weiter beschlagnahmt. Dabei beschädigten sie auch noch meinen
Kleiderschrank.
BGH, Transport und Inhaftierung
Am Morgen des 28. November 2002 wurde ich aus meiner Zelle geholt, in die
man mich am Nachmittag des Vortages verbracht hatte. Ich wurde schon am 27.11.
darüber informiert, dass man mich nach Karlsruhe bringen werde und dem
zuständigen Richter am BGH vorführen wolle. Ich wurde in einen
schwarzen BMW verfrachtet und sah in einem anderen Fahrzeug meinen Freund
Marco sitzen. Der Konvoi von zwei schwarzen BMW und einem schwarzen Mercedes
brachte uns, abgesehen von einer Pinkelpause, auf direktem Weg nach Karlsruhe.
Dort beschloss der Richter Marcos und meinen Haftbefehl, und ich wurde der
JVA Rheinbach und Marco der JVA Köln-Ossendorf zugewiesen. Bevor sich
der Konvoi nach Abfahrt in Karlsruhe trennte, erhielten wir die Möglichkeit,
was Warmes zu essen. Dazu fuhren wir eine Raststätte an, und mir wurde
ein Omelette in das Fahrzeug gereicht. Während der Fahrt nach Karlsruhe
wurden wir mit Müsliriegeln und Mineralwasser versorgt.
Kurz vor Mitternacht erreichten wir die JVA Rheinbach. Ich wurde in eine
2 mal 4 Meter große Einzelzelle im "Bunker" der JVA gesteckt., wo ich
auch die nächsten vier Nächte und drei Tage bleiben sollte. Die
Zelle war eisig kalt, die Heizung brachte kaum Leistung, und es zog von mehreren
Seiten. Mein einstündiger Hofgang fand anfangs ebenfalls unter isolierten
Bedingungen statt. Nach drei Tagen wurde ich in die reguläre U-Haft
verlegt und bekam dieselben Rechte und Haftbedingungen wie die anderen Gefangenen
auch.
Vernehmung und Besuche
Am frühen Nachmittag des 12. Dezember 2002 wurde ich mit der Begründung,
dass mein Anwalt da wäre, von einem Schließer aus der Zelle geholt.
Ich schnappte mir den Aktenordner mit meiner Verteidigerpost und wurde in
den Besucherbereich geführt. Als ich den mir zugewiesenen Besucherraum
betrat, staunte ich nicht schlecht, als mir anstelle meines Anwalts zwei
Beamte des BKA gegenüberstanden. Sie hatten eine Laptop aufgebaut und
baten mich darum, doch bitte Platz zu nehmen. Sie belehrten und wiesen mich
darauf hin, dass sie mir ja nur helfen wollten und ich mit meiner Mitarbeit
doch dabei helfen könne, meine Unschuld zu beweisen. Ich lehnte jedes
Gespräch ab und teilte ihnen mit, dass ich mich nur über meinen
Anwalt äußern werde.
Daraufhin erklärte mir einer der Beamten, dass er auch für die
Besuchstermine zuständig sei (die immer nur in Anwesenheit des BKA stattfinden
dürfen) und er in den letzten Tagen des Öfteren mit meiner Mutter
telefonierte (was nicht stimmte, denn meine Mutter telefonierte lediglich
und zwangsweise zwecks eines Besuchstermins mit dem BKA). Er machte mich
darauf aufmerksam, dass sich meine Mutter ja in einer sehr schlechten seelischen
Verfassung befinde und es ihr zunehmend schlechter ginge. Allerdings könnte
ich ja dazu beitragen, dass es ihr bald besser geht, indem ich mich kooperativ
zeigen würde. (ungefährer Wortlaut)
Damit war das Verhör nach wenigen Minuten beendet und ich durfte zurück
in meine Zelle. Am nächsten Tag bekam ich das erste Mal seit meiner
Festnahme Besuch. Auch der BKA-Beamte des Vortages war anwesend. Das BKA
hört fleißig zu und schreibt auch bei jedem Besuch fleißig
mit.
Transport und Verlegung
Am Freitag, dem 10. Januar 2003 erfuhr ich von meinem Schließer, dass
ich kommenden Dienstag auf Transport gehen würde und nach Berlin-Moabit
verlegt werde. Der Transport dauerte insgesamt acht Tage und ging von Rheinbach
über Siegburg, Köln, Münster, Bielefeld, Hannover, Magdeburg,
Brandenburg nach Berlin.
Noch am Dienstag erreichten ich und andere Gefangene die JVA Brackenwede
I in Bielefeld. Dort blieb ich bis Freitag. Von dort aus ging es direkt bis
nach Hannover. Dort fuhren wir erst einmal den Abschiebeknast mit benachbartem
Kleinflugplatz an, um einige Gefangene "abzuliefern". Dann ging es weiter
zur JVA, wo wir das Wochenende von Freitag bis Montag verbringen sollten.
Ich kam auf eine Vier-Mann-Zelle, die verdreckter und veralteter kaum hätte
sein können. Am Montag ging es über Braunschweig und Wolfenbüttel
nach Magdeburg. Dort verbrachten wir eine Nacht, und es ging nach Brandenburg.
Nach circa anderthalb Stunden Aufenthalt kam der Gefangenentransport aus
Berlin mit zwei Bussen und brachte uns nach Moabit. Hier habe ich eine Einzelzelle
zugewiesen bekommen.
Auf der Außenseite meiner Zellentür ist ein Zettel mit folgendem
Text angebracht worden: "keine gemeinsame Unterbringung, keine gemeinschaftlichen
Veranstaltungen, keine Arbeit, kein Gottesdienst, keine Beratung". Damit
auch jeder Schließer sofort weiß, wie er mit mir umzugehen hat.
Persönliche Einschätzung zur politischen Situation in
Magdeburg
Marcos und meine Verhaftung nach Paragraf 129a, die Anzahl von vier zeitgleich
durchgeführten Hausdurchsuchungen in Magdeburg, Quedlinburg und Berlin,
die monatelangen Observationen von BKA und LKA und schließlich die
Überwachung von Telefonen, Handys und des Internet-Verkehrs offenbaren
die Dimensionen staatlicher Repression, für die anscheinend unbegrenzte
finanzielle Mittel zur Verfügung stehen.
Dennoch stellen sie nur die Spitze des Eisbergs staatlicher Repressalien
der vergangenen Monate gegen "linke Nestbeschmutzer" in Magdeburg dar. Nach
der überfallartigen Räumung der "Ulrike" (dem letzten autonomen
Hausprojekt), die immer noch mit ungeklärten Zwischenfällen in
der Nacht zuvor begründet wird, fand eine spontane Demo vor der Polizeidirektion
in der Magdeburger Sternstraße statt. Dort saßen einige inhaftierte
Hausbewohner ein. Die Polizei reagierte innerhalb kürzester Zeit und
beendete die Demo auf unschöne Art und Weise. Ein großer Anteil
der anwesenden Szene wurde ebenfalls in Polizeigewahrsam genommen und dort
ED-behandelt. Somit konnten sich die Staatsschutzbehörden umfangreicher
Namen und Adressen bedienen. Aber auch Gerichtsurteile des vergangenen Jahres
verdeutlichen die härtere Vorgehensweise gegen linke Szeneaktivisten.
Bei einem Fall wurde eine Person zu 80 Arbeitsstunden verurteilt, weil er/sie
containern ging, um nur ein Beispiel zu nennen.
Daran, dass in Magdeburg kein Wert mehr auf eine bunte, alternative Jugendkultur
gelegt wird, zweifelt mittlerweile wohl niemand mehr. So sucht die Stadt
lieber den Schulterschluss zur sowieso dominierenden rechten Szene und lässt
nach deren öffentlichen Forderungen das letzte soziale, kulturelle und
autonome Zentrum räumen. Es war ihnen ja auch egal, dass nach der Räumung
der "Ulrike" über 30 Jugendliche noch vor Einbruch des Winters in die
Obdachlosigkeit gedrängt wurden.
Dennoch versuchen die Betroffenen seither ständig öffentlich auf
ihre Situation aufmerksam zu machen. Und da sie sich trotz eines Immobilienangebotes
nicht an den Stadtrand drängen lassen wollen, passt ein Ermittlungsverfahren
nach Paragraf 129a ja doch wunderbar zur Kriminalisierung der Szene, die
vielleicht doch noch das Mitleid und die Unterstützung von bürgerlichen
Kräften erhalten könnte.
Von totaler Überwachung via Telefon/Handy, Internet und weiträumigen
Observationen sollte momentan in Magdeburg ausgegangen werden! Zielt dieses
Ermittlungsverfahren doch nicht nur auf Erkenntnisse über die ansässige
Szene, sondern soll auch einschüchternd und zersetzend wirken! Es handelt
sich hierbei um einen staatlichen Angriff rein politischer Natur, dem auch
entsprechend entgegengetreten und der abgeschmettert werden muss!
Lasst Euch nicht zersetzen, einschüchtern und handlungsunfähig
machen!
Sie können uns zwar einfangen, wegsperren und demütigen, aber sie
können uns nicht brechen!
Mit der Faust zum Gruß
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weitere Infos:
www.rote-hilfe.de/
magdeburg
www.soligruppe.de
Spenden an:
Rote Hilfe Magdeburg
Stadtsparkasse
Magdeburg
Konto-Nr.:
371 519 49
BLZ:
810 532 72
Verwendung:
Soligruppe
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Neues 129a-Verfahren in Sachsen-Anhalt
Dritter Magdeburger auf dem Weg nach Karlsruhe,
um die 129a-Konstruktion zu erhalten
Von der Soligruppe Magdeburg/Quedlinburg
Seit November 2002 sitzen Daniel W. und Marco
H. in Berlin-Moabit in Untersuchungshaft. Die Bundesstaatsanwaltschaft (BAW)
wirft ihnen sowie fünf (evtüll sechs) weiteren vorwiegend in Magdeburg
wohnenden Linken die "Bildung beziehungsweise Rädelsführerschaft
einer terroristischen Vereinigung" nach Paragraf 129a StGB vor. An so einer
Vereinigung müssen nach 129a mindestens drei Leute beteiligt sein, andernfalls
kann die Staatsanwaltschaft in diesem Fall nur wegen Sachbeschädigung
ermitteln.
Die BAW hat sich aus dem Kreise der weiteren "Verdächtigen" jetzt eine
dritte Person herausgepickt, um ihr Konstrukt "Terroristische Vereinigung"
aufrechtzürhalten: Der Magdeburger Carsten S. wurde heute, am 16. April,
festgenommen und ist momentan auf dem Weg zum Haftrichter nach Karlsruhe.
Der Haftprüfungstermin ist am Donnerstag um 13 Uhr.
Es ist stark davon auszugehen, dass auch er in Untersuchungshaft kommt. Andernfalls
würden die Behörden ihr Gesicht verlieren. Der Haftrichter ist
höchstwahrscheinlich derselbe Richter, der auch gegen Daniel W. und
Marco H. Untersuchungshaft angeordnet und deren Haftprüfungsantrag im
Februar abgewiesen hat.
Dieser Schlag kam nicht völlig überraschend. Die Soligruppe sowie
die Anwälte der Beschuldigten gehen davon aus, dass die Hauptverhandlung
in den nächsten Wochen beginnen soll. Dafür sprechen, dass die
(normale) zeitliche Höchstgrenze von sechs Monaten Untersuchungshaft
bei Daniel und Marco demnächst erreicht ist. Am 1. April gab es zudem
in Magdeburg insgesamt zehn Durchsuchungen von Wohnungen, Arbeitsplätzen
und dem linken Zentrum AJZ in Dessau. Eine dritte Person, die zum engen Kreis
der "Vereinigung" hinzugezählt werden soll, musste für den Prozess
also her.
Carsten ist in der Magdeburger Linken sehr bekannt und beliebt, da er sehr
aktiv ist und sich vor Verantwortung nicht scheut. Polizei und Justiz ist
er deswegen sicher seit langem ein Dorn im Auge. Die Linke in Magdeburg weiß
sehr genau, warum sich die Staatsanwaltschaft gerade Carsten ausgesucht hat.
Wer ein 129a-Verfahren aus nächster Nähe schon einmal verfolgt
hat, kann sich die Situation vielleicht einigermaßen vorstellen. Auf
den Beschuldigten, MitgliederInnen der Soligruppe und anderen Linken lastet
ein großer Repressionsdruck. Vor uns liegt ein Berg von Arbeit, den
wir hoffentlich mit Erfolg bewältigen können. Wir wollen vor allem,
dass unsere Genossen so schnell wie möglich rauskommen, wir wollen,
dass die BAW diesen Prozess verliert! Wir wollen den Prozess nutzen, die
Praxis des Paragrafen 129a zu thematisieren. Dieser Paragraf ist ein unglaubliches
Werkzeug gegen die Linke in den Händen des so genannten Rechtstaates.
Er wird immer wieder gegen uns angewendet, mal in Berlin, mal in Göttingen,
mal in Passau, mal in Magdeburg . . . Von so einem Schlag können sich
die betroffenen politischen Strukturen erst nach etlichen Monaten oder Jahren
erholen. Heute trifft es uns, morgen seid Ihr dran! Dieser Paragraf muss
weg! Er steht in der Tradition der Sozialistengesetze des vorletzten Jahrhunderts,
in der Tradition politischer Verfolgung im Nationalsozialismus sowie in der
Tradition der KommunistInnenverfolgung der BRD der fünfziger Jahre.
Thematisiert diesen Paragrafen öffentlich! An diesem Gesetz müssen
wir so lange wackeln, bis es umfällt!! Das wird uns nur gelingen, wenn
wir die Möglichkeiten und Praxis dieses Paragrafen überall thematisieren,
nicht nur in der Linken, sondern vor allem auch in bürgerlichen und
liberalen Kreisen.
Was ist jetzt zu tun ?
Der große Stress kommt erst noch, wir brauchen Eure Unterstützung,
nur dann können wir die Situation bewältigen. Dazu brauchen wir
vor allem Eure Solidarität! Moralische Unterstützung ist vor allem
für die Beschuldigten sehr wichtig. Zeigt ihnen, dass sie nicht allein
sind! Ihr könnt den Gefangenen Briefe schreiben (Adresse siehe Homepage),
Ihr könnt der Soligruppe Mails schreiben. Vor allem brauchen wir Geld!
Der Prozess und die Soliarbeit kosten einen Haufen Schotter. Also:
Macht bitte ein Konzert oder eine Soliparty für Eure Magdeburger GenossInnen
und sprecht gezielt Leute wegen Kohle an!!!!
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