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Baader-Meinhof-Gruppe

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Baader-Meinhof-Gruppe (auch Baader-Meinhof-Bande), terroristische Vereinigung, die ab den späten sechziger Jahren durch Gewaltakte und Anschläge die gesellschaftliche Ordnung der Bundesrepublik Deutschland umstoßen wollte. Aus der Baader-Meinhof-Gruppe ging später die Rote-Armee-Fraktion (RAF) hervor. Mitglieder und Sympathisanten kamen ursprünglich im Wesentlichen aus kritischen linksintellektuellen Kreisen der 68er-Bewegung und der dort geführten Gewaltdebatte („Gewalt gegen Sachen”), verselbständigten sich dann aber in Richtung politischer Untergrund. Die Gruppe wurde nach ihren Anführern Andreas Baader (1943-1977) und der bekannten Journalistin Ulrike Meinhof (1934-1976) benannt, die zunächst durch ihre engagierten Beiträge in der Zeitschrift „Konkret” aufgefallen war, bevor sie in die politisch motivierte Kriminalität abtauchte.

Nach anfänglichen Brandanschlägen auf Kaufhäuser nahm die Gruppe später gezielt staatliche Einrichtungen und Repräsentanten von Staat und Wirtschaft ins Visier. In ihrem Bestreben um größtmögliche Effizienz bei der Durchführung ihrer Aktionen ließen sich die Mitglieder durch palästinensische Guerillakämpfer in Jordanien ausbilden. 1972 begann eine Serie von Banküberfällen, aus denen sich die Gruppe auch in späteren Jahren regelmäßig finanzierte. Im gleichen Jahr wurden Bombenattentate auf Einrichtungen der US-amerikanischen Armee und der deutschen Polizei durchgeführt. Im Juni 1972 wurden die Drahtzieher („harter Kern”) der Gruppe (neben Baader und Meinhof noch Gudrun Ensslin, Holger Meins und Jan Carl Raspe) verhaftet. Zwei Jahre später folgten die langwierigen Baader-Meinhof-Prozesse in Stammheim, die durch zahllose Erschwernisse vonseiten der Angeklagten und ihrer Verteidiger (vor allem in Form von Befangenheitsanträgen gegen Richter, Vorwurf der Isolationshaft usw.) geprägt waren. Die dadurch ausgelöste rechtspolitische Diskussion führte zu neuen Verfahrensordnungen und einem geänderten Strafvollzug, der u. a. die als fragwürdig empfundene Zwangsernährung von im Hungerstreik befindlichen Häftlingen mit sich brachte. 1975 besetzten Mitglieder der Gruppe die Deutsche Botschaft in Stockholm, mit dem Ziel, die Freilassung der Gefangenen zu erpressen. Der damalige Bundeskanzler Helmut Schmidt verweigerte jedoch jegliche Verhandlungen. Die Terroristen sprengten daraufhin nach der Ermordung zweier Botschaftsangestellter das Gebäude in die Luft.

Während der immer noch andauernden Prozesse starb Holger Meins 1976 an den Folgen seines Hungerstreikes, und Ulrike Meinhof erhängte sich in ihrer Zelle. Die übrigen Angeklagten wurden im April 1977 zu lebenslänglichen Freiheitsstrafen verurteilt, woraufhin Mitglieder der Gruppe versuchten, die Freilassung der Inhaftierten zu erpressen: Im Herbst 1977 entführten Mitglieder der als RAF auftretenden Gruppe den prominenten, u. a. auch verbandspolitisch engagierten Unternehmer Hanns Martin Schleyer. Außerdem brachten die Terroristen ein Flugzeug der Lufthansa in ihre Gewalt. Auch jetzt blieb die Bundesregierung hart. Am 17. Oktober wurde das Flugzeug in Mogadishu (Somalia) von einer Spezialeinheit zur Terroristenbekämpfung, der GSG 9, erfolgreich gestürmt. Kurz darauf wurde Schleyer ermordet im Kofferraum eines Autos aufgefunden. Am 18. Oktober 1977 fanden Vollzugsbeamte die Verurteilten Baader, Ensslin und Raspe erhängt in ihren Zellen vor. Trotz einiger (von den Betroffenen möglicherweise bewusst als „falsche Fährten” ausgelegten) Unstimmigkeiten kamen die amtlichen Ermittlungen zu dem Ergebnis, dass die Inhaftierten Selbstmord begangen hatten.