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Ensslin, Gudrun

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Ensslin, Gudrun (1940-1977), deutsche Terroristin, führendes Mitglied der Baader-Meinhof-Gruppe bzw. der Rote-Armee-Fraktion (RAF).

Gudrun Ensslin wurde am 15. August 1940 in Bartholomä in der Schwäbischen Alb als Tochter eines evangelischen Pfarrers geboren. Sie engagierte sich früh im Evangelischen Mädchenwerk und lebte als Austauschschülerin ein Jahr lang in den USA. 1960 begann sie ein Studium der Germanistik, Anglistik und Pädagogik in Tübingen; später wechselte sie an die Freie Universität Berlin.

1967 beteiligte sich Gudrun Ensslin aktiv an den Studentenunruhen, 1968 zog sie nach Frankfurt und verübte im April zusammen mit Andreas Baader aus Protest gegen den „Konsumterror” und den Vietnamkrieg zwei spektakuläre Kaufhausbrandstiftungen, bei denen erheblicher Sachschaden entstand. Beide wurden zwei Tage nach der Tat festgenommen und im Oktober 1968 zu je drei Jahren Haft verurteilt; sie legten jedoch mit der Begründung, ihre Tat sei politisch motiviert, beim Bundesgerichtshof Revision gegen das Urteil ein. Im November 1969 entschied der Bundesgerichtshof gegen den Revisionsantrag, woraufhin Ensslin und Baader, die im Juni 1969 aus der Untersuchungshaft entlassen worden waren, in den Untergrund abtauchten. Im Mai 1970 war Gudrun Ensslin neben Ulrike Meinhof maßgeblich an der gewaltsamen Befreiung Baaders, der im April wieder verhaftet worden war, beteiligt; nach der Befreiung Baaders setzte sich der „harte Kern” der Baader-Meinhof-Gruppe bzw. nun Rote-Armee-Fraktion mit Ensslin, Meinhof, Baader und anderen nach Jordanien ab, wo sie eine paramilitärische Ausbildung erhielten.

Zurück in der Bundesrepublik verübte die RAF eine Reihe von Banküberfällen sowie Sprengstoff- und Brandanschläge, u. a. auf Einrichtungen des Springer-Konzerns und der US-Army in Deutschland. Im Zuge der bis dahin größten Fahndungsaktion in der Geschichte der Bundesrepublik wurde im Juni 1972 der „harte Kern” der RAF verhaftet, darunter Gudrun Ensslin am 7. Juni in Hamburg. Im Oktober 1974 erging gegen die verhafteten RAF-Mitglieder, die unter besonders strengen Haftbedingungen einsaßen, Anklage wegen Gründung einer kriminellen Vereinigung sowie zahlreicher schwerer Verbrechen wie Mord, Mordversuch, Bankraub etc.; im Mai 1975 wurde der Prozess formell eröffnet. Nach knapp zweijähriger Prozessdauer – das Verfahren musste wegen Verfahrensfragen, Befangenheitsanträgen, Auseinandersetzungen um die Verteidiger etc. immer wieder unterbrochen werden – wurden im April 1977 Ensslin, Baader und Jan Carl Raspe wegen u. a. mehrfachen Mordes und versuchten Mordes jeweils zu lebenslanger Haft verurteilt.

Nach dem Scheitern des Versuchs der RAF, durch die Entführung des Arbeitgeber-Präsidenten Hanns Martin Schleyer und einer Passagiermaschine der Lufthansa die verurteilten RAF-Mitglieder freizupressen (siehe Deutscher Herbst), wurde Gudrun Ensslin am 18. Oktober 1977 in ihrer Zelle im Gefängnis Stuttgart-Stammheim erhängt aufgefunden. Die Staatsanwaltschaft erkannte auf Selbstmord.


Verfasst von:
Peter Schwarz-Mantey