Begriffssuche:

Meinhof, Ulrike

Anarchie
Anarchismus
Antifaschismus
Baader, Andreas
Baader-Meinhof-Gruppe
Bundesgrenzschutz (BGS)
Clash, The
Ensslin, Gudrun
GSG 9
Guevara Serna, Ernesto (Che)
Kommunismus
Meinhof, Ulrike
Meins, Holger
Pop-Art
Punkrock
Rote-Armee-Fraktion (RAF)
Ramones, The
Sex Pistols
Terrorismus
Toten Hosen, Die
 

Meinhof, Ulrike (1934-1976), deutsche Journalistin, führendes Mitglied der Baader-Meinhof-Gruppe bzw. der Rote-Armee-Fraktion.

Ulrike Meinhof wurde am 7. Oktober 1934 in Oldenburg geboren. Von 1954 bis 1959 studierte sie Philosophie, Pädagogik, Soziologie und Germanistik in Marburg und Münster. Während ihres Studiums wurde sie im Sozialistischen Deutschen Studentenbund (SDS) aktiv, und zwar auf dessen linkem, der linksorientierten Hamburger Zeitschrift konkret nahe stehendem Flügel, und engagierte sich hier insbesondere gegen die Atomrüstung. Von 1960 bis 1964 war Ulrike Meinhof Chefredakteurin von konkret; anschließend war sie weiterhin als Kolumnistin für konkret (bis zum Bruch mit der Zeitschrift wegen politisch-inhaltlicher Differenzen 1968/69) tätig sowie als Journalistin u. a. für das Fernsehmagazin Panorama und zeitweise (1969/70) als Lehrbeauftragte für Publizistik in Berlin.

Im Mai 1970 war Ulrike Meinhof maßgeblich an der Befreiung des wegen Kaufhausbrandstiftung zu drei Jahren Haft verurteilten Andreas Baader beteiligt. Bereits während des Prozesses gegen Baader hatte Ulrike Meinhof in konkret-Artikeln die Brandstiftung als Fanal gegen den Konsumterror verteidigt. Nach der Befreiung tauchte sie mit Baader unter und setzte sich wenig später mit u. a. Baader und Gudrun Ensslin nach Jordanien ab, wo sie sich von palästinensischen Guerillas militärisch ausbilden ließen. Zurück in der Bundesrepublik verübte die Gruppe, die sich unterdessen Rote-Armee-Fraktion (RAF) nannte, bis 1972 eine Reihe von Banküberfällen und Sprengstoffanschlägen, u. a. auf Einrichtungen der US-Armee in Deutschland.

Am 15. Juni 1972 wurden Ulrike Meinhof und weitere führende RAF-Mitglieder festgenommen und unter besonders harten Bedingungen inhaftiert. In der Folgezeit traten Ulrike Meinhof und die anderen RAF-Gefangenen wiederholt in den Hungerstreik, um eine Erleichterung ihrer Haftbedingungen durchzusetzen. Im November 1974 erging im Zusammenhang mit der Befreiung von Andreas Baader (1970) ein erstes Urteil gegen Ulrike Meinhof: Wegen versuchten Mordes wurde sie zu acht Jahren Haft verurteilt. Im Mai 1975 begann der Hauptprozess gegen Ulrike Meinhof und die RAF-Führung; die Anklage lautete auf u. a. fünffachen Mord und 54-fachen Mordversuch. Am 9. Mai 1976, während des Prozesses, wurde Ulrike Meinhof erhängt in ihrer Zelle im Hochsicherheitstrakt des Gefängnisses Stuttgart-Stammheim aufgefunden; laut Aussage der Staatsanwaltschaft beging sie Selbstmord. RAF-Sympathisanten zogen diese Selbstmordtheorie jedoch in Zweifel und veranstalteten teils gewälttätige Protestdemonstrationen gegen Polizei und Staat.


Verfasst von:
Walter Nachtmann