Gegen das Vergessen

Bündnis gegen Rechts

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Jahreswechsel
2000/2001:
Drohungen und
rechte Gewalt
in der
Oberpfalz

Zur Erinnerung an Brandanschlag in Schwandorf

Stadträte gegen Mahnmal

Vier Menschen starben in von Neonazi gelegtem Feuer

Von Rolf Thym

Schwandorf - Gegen die Aufstellung eines Mahnmals, das an die vier Todesopfer eines neonazistisch motivierten Brandanschlags erinnern soll, hat sich der Hauptausschuß des Schwandorfer Stadtrates ausgesprochen. Die sechsköpfige CSU-Mehrheit wies den Antrag einer parteilosen Stadträtin ab, die zusammen mit dem Schwandorfer "Bündnis gegen Rechts" das Mahnmal mit den Namen der vier Opfer errichten will. Für den Antrag stimmten fünf Stadträte der SPD und der Freien Wähler. Die Zustimmung der Stadt ist deswegen nötig, weil das Mahnmal auf städtischem Grund vor dem Schauplatz des Anschlags stehen soll.

Im Dezember vor zehn Jahren legte ein damals 19jähriger Neonazi, der später zu zwölfeinhalb Jahren Haft verurteilt wurde, einen Brand in einem überwiegend von Ausländern bewohnten Haus in der Schwandorfer Innenstadt. In den Flammen kamen ein türkisches Ehepaar mit seinem Kind und ein deutscher Hausbewohner um. Das "Bündnis gegen Rechts" legte dem Schwandorfer Oberbürgermeister Hans Kraus (CSU) zu Beginn der Ausschußsitzung 1315 Unterschriften von Bürgern vor, die sich für die Errichtung des Mahnmals auf städtischem Grund aussprechen.

Unbeeindruckt von der Unterschriftensammlung zeigten sich indes die CSU-Räte im Hauptausschuß: Da es in Schwandorf keine Neonazi-Szene gebe und sich der Anschlag nicht von anderen Gewaltverbrechen unterscheide, sei ein solches Mahnmal abzulehnen, erklärten Stadträte der CSU. Zudem sei es nicht sinnvoll, meinte ein CSU-Rat, "einen Gewaltverbrecher durch so ein Denkmal aufzuwerten".

Vertreter des "Bündnisses gegen Rechts" verurteilten die Ablehnung des Antrags als Skandal, der nicht hingenommen werden könne. Am 19. Dezember veranstaltet das Bündnis eine Demonstration zur Erinnerung an den Brandanschlag. Die SPD-Fraktion will im Stadtratsplenum, das heute tagt, erneut einen Antrag auf Genehmigung des Mahnmals einbringen.

Süddeutsche Zeitung v. 15.12.1998